Tötete Erdinger Frauenarzt seine Ehefrau?

26.4.2017, 10:12 Uhr
Tötete Erdinger Frauenarzt seine Ehefrau?

© Armin Weigel (dpa)

Der Mann war 2015 in einem früheren Verfahren freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch allerdings auf und verwies das Verfahren erneut an das Landgericht Landshut.

Ehe das Verfahren neu aufgerollt werden konnte, war der Frauenarzt allerdings nach Südamerika geflogen. Medienberichten zufolge hatte sich der Mediziner Michael B. aus Furcht vor einem erneuten Verfahren nach Chile abgesetzt. Ende Februar wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Aus Sicht der Verteidigung jedoch birgt "dieser Punkt keinen weiteren Hinweis auf eine Täterschaft", auch wenn es wie eine Flucht wirke. Der Arzt sei vielmehr aus Verzweiflung nach Chile gegangen, um sich dort ein neues Leben aufzubauen. "Das Leben unseres Mandanten lag 2015 – trotz des Freispruchs – buchstäblich in Trümmern", hieß es in der Erklärung. "Seine geliebte Ehefrau war ihm gewaltsam genommen worden."

Der Frauenarzt aus Erding war in einem ersten Verfahren vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der 55-jährige Mediziner im Dezember 2013 seine Frau im gemeinsamen Haus in Erding zuerst verprügelt und dann erwürgt hatte. An der Leiche der Frau zählten Rechtsmediziner mehr als 100 Hämatome und mehrere Rippenbrüche.

Für eine Verurteilung gab es jedoch keine handfesten Beweise. Laut der Vorsitzenden Richterin unterliefen der Polizei gravierende Fehler, zum Beispiel wurden Spuren unsachgemäß oder gar nicht gesichert. Die Vorsitzende Richterin verwies in der Begründung darauf hin, dass es sich um einen Freispruch "zweiter Klasse" handle. Weder von Schuld noch von Unschuld des Angeklagten habe man sich überzeugen können, so dass der Grundsatz "in dubio pro reo" gegriffen habe.