Treuchtlinger Brandstiftung gibt einige Rätsel auf
26.3.2015, 13:42 UhrAllerdings wurde die Verhandlung mittags abgebrochen, weil die Rechtsanwältin von Carolin F. (Name geändert) erkrankt war und die Sitzung nicht weiter durchhielt. Eigentlich hatte der Vorsitzende Richter Claus Körner an diesem Tag den Prozess beenden wollen. Für den Nachmittag waren das Verlesen des Vorstrafenregisters der Beschuldigten, die Plädoyers und die Urteilsverkündung vorgesehen. Die Erkrankung der Rechtsanwältin machte einen Strich durch diesen Plan. Jetzt sind nochmals zwei Nachmittagstermine vorgesehen.
Die Beweisaufnahme wurde aber an diesem Tag geschlossen. Die Verteidigung hatte die Mutter der Angeklagten in den Zeugenstand gerufen, die offenbar zu ihrer Tochter hält. Sie schilderte aus ihrer Sicht sachlich die Verhältnisse in dem Wohnblock, der im Juni vergangenen Jahres in Flammen aufgegangen war.
Neue Aspekte gab es dazu von ihr rund um den Dachbodenschlüssel der Angeklagten. So habe diese den Schlüssel seit einer polizeilichen Hausdurchsuchung wegen eines früheren Brandes nicht mehr finden können. Die Tochter hatte ihrer Mutter gegenüber einige Tage vor dem Brand beklagt, dass sie nicht mehr in den Dachboden könne. Dabei hätte sie diesen doch wegen des bevorstehenden Umzugs ausräumen wollen. Dies bestätigt die Aussagen der Beschuldigten, dass sie den Schlüssel nicht mehr habe finden können. Ihre Tochter sei allerdings mit Schlüsseln immer sehr unstrukturiert gewesen. „Ich habe immer viel suchen müssen“, so die Mutter. Bei der Aussage ihrer Mutter huschte ein Schmunzeln über das Gesicht der Angeklagten, die während des gesamten Verhandlungstages gelöst, fast heiter wirkte.
Die Mutter beschrieb auch, dass sich ihre Tochter darauf gefreut habe, das Haus verlassen zu können und mit der neuen Wohnung bei Nürnberg auch eine neue Lebensperspektive zu erhalten. Durch den Brand habe vor allem sie den Schaden, und ihre Zukunft sei zerstört. Die Mutter erhob auch Vorwürfe gegen die Polizei. Dabei ging es konkret um den angeblichen Diebstahl eines Einkaufswagens in einem Sozialkaufhaus. Die Nachbarin in dem Haus hatte der Polizei gegenüber behauptet, dass die Angeklagte diesen gestohlen habe. Die Polizei habe die Sache aber nie hinterfragt.
Reibereien unter den Mietern
Die Stimmung in dem Wohnblock habe sich erst nach einem Zuzug verschlechtert. Gemeint war damit der Zuzug des Nachbar-Ehepaares, das schon als Zeuge geladen war und dessen Name im Laufe des Prozesses laufend eine Rolle spielt.
Zur Aussage kam an diesem Tag auch ein Beamter des Kriminaldauerdienstes. Er schilderte, wie der Verdacht noch am Brandabend auf die Angeklagte fiel. So war es die Tatsache, dass es bereits vorher mehrfach in dem Haus gebrannt hatte und sie damals schon unter Verdacht gestanden habe. Vom Kreisbrandinspektor war vor Ort zudem der Hinweis gekommen, dass es sich wohl auch bei dem Dachstuhlbrand um Brandstiftung handele. Außerdem sei im Umfeld des Brandes der „vage Verdacht“ geäußert worden, dass die Angeklagte die Brandstifterin sei. Auf Nachfrage des Verteidigers, wo dieser Verdacht herkam, nannte der Kripobeamte die besagte Nachbarin von Carolin F.
Der Kripobeamte hatte bei der Vernehmung von der Angeklagten auch die Aussage erhalten, dass sie keinen Schlüssel zum Dachboden habe. Dieser Beamte war es auch, der die Kleidungsstücke im Bad sichergestellt hatte, denen angeblich Brandgeruch anhaftete, was sich allerdings in einem Gutachten später nicht bestätigte. Er sagte aus, dass die Wanne im Bad trocken gewesen sei. Dies habe ihn stutzig gemacht, weil die Angeklagte angegeben habe, dass sie geduscht habe.
Dabei blieb bis zuletzt unklar, welche Bekleidung die Angeklagte zur Tatzeit eigentlich getragen haben soll. Offenbar war dies bei den Ermittlungen nicht hinterfragt worden.
Zu Wort kam an diesem Vormittag noch eine Rechtsmedizinerin, die DNA-Spuren auf einem der Drohbriefe gefunden hatte. Darunter war neben den Spuren von zwei weiteren Frauen die DNA der Angeklagten als Hauptspur. Auf Nachfrage der Rechtsanwälte, ob diese DNA möglicherweise über den Briefkasten übertragen werden konnte, meinte die Gutachterin, dass dies theoretisch möglich sei.
Am Ende des Verhandlungstages stellte Rechtsanwalt Dr. Mark-Alexander Grimme den Antrag, den Haftbefehl gegen die Beschuldigte aufzuheben. Dem widersprach die Staatsanwältin. Nach längerer Beratung lehnten die drei Berufs- und zwei Laienrichter der Kammer den Antrag ab, weil die Angeklagte weiter unter Verdacht stehe und die Haftgründe deshalb noch bestünden. Als nächster Verhandlungstag ist der 13. April vorgesehen.
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