Trittbrettfahrer nach Amoklauf muss mit Sanktionen rechnen

27.7.2016, 13:35 Uhr

"Solche Aktionen bleiben nicht folgenlos und ziehen auf jeden Fall Sanktionen nach sich", sagte am Mittwoch Theo Ziegler von der Regensburger Staatsanwaltschaft. Im Raum Regensburg wurde eine jugendliche Person ermittelt, die für einen Facebook-Beitrag verantwortlich war, der dem des Münchner Amokläufers ähnelte. Der Münchner Amokläufer hatte vor seiner Bluttat in einem Fake-Account bei Facebook angekündigt, dass er in einem Schnellrestaurant eine Runde spendieren werde. Einzelheiten zum Trittbrettfahrer im Raum Regensburg machte die Staatsanwaltschaft nicht. "Die bereits strafmündige, aber noch minderjährige Person hat beteuert, ohne böse Absicht gehandelt zu haben. Eine tatsächliche Gefahr für Leib und Leben bestand mit Sicherheit zu keinem Zeitpunkt", erläuterte Ziegler. Als Sanktionen käme neben gemeinnütziger Arbeit auch die Weisung zu Beratungsgesprächen mit dem Jugendamt in Frage. Ob Trittbrettfahrer auch die Kosten eines Polizeieinsatzes zahlen müssen, sei nicht Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, sondern der Polizei, betonte Ziegler.