Untere Naturschutzbehörde im Kreis erfährt Verstärkung

12.2.2019, 20:30 Uhr
Untere Naturschutzbehörde im Kreis erfährt Verstärkung

© Harald Munzinger

 Auslöser der schrittweisen Drittbesetzung waren die nach Auskunft von Ausschussmitglied Hans Herold Bedarfsmeldungen zahlreicher Landrätinnen und Landräte, "die seit 1999 zunehmend auf Engpässe bei Genehmigungsverfahren sowie Überlastungen ihrer Mitarbeiter hingewiesen haben". Bisher hätten insgesamt 55 von 71 Landrätinnen und Landräten zusätzliches Fachpersonal für ihre Untere Naturschutzbehörde beantragt. Wirtschafts- und Finanzkrisen, die Konsolidierung des Staatshaushalts, die Setzung von Schwerpunkten in anderen Bereichen. wie Bildung und Polizei, hätten bisher einer Verbesserung der Personalausstattung der Unteren Naturschutzbehörde entgegengestanden.

Besonders gute Naturausstattung

Der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sei mit fast 1.300 Quadratkilometern einer der größeren Landkreise Bayerns und habe aufgrund seiner „besonders guten Naturausstattung ein besonders hohes Potential für den Einsatz von Fördermitteln, die ortsansässigen Landwirten zu Gute kommen. Die gute Naturausstattung bedinge überdurchschnittlich viele Schutzgebiete, lag der Entscheidung für die zusätzliche Fachkraft ebenso zugrunde, wie der hohe Anteil von "Natura 2000-Gebieten". Dies habe zur Folge, "dass zur Realisierung von Vorhaben FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen durchzuführen sind".

Die dritte Fachkraft werde dazu beitragen zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für die Landwirtschaft zu erschließen und Genehmigungsverfahren schneller abzuarbeiten, teilte MdL Herold mit. Als Beispiele für aktuelle Aufgaben nannte er in einem Schreiben unter anderem die Förderung der naturverträglichen Bewirtschaftung von etwa 900 Hektar landwirtschaftlicher Flächen im Landkreis. In der laufenden Vertragsperiode hätten mit den zugewiesenen Haushaltsmitteln in Höhe von 70.000 Euro Bewirtschaftungsverträge mit einem Gesamtvolumen von etwa 68.500 Euro abgeschlossen werden können. Dies sei allerdings nur möglich gewesen, weil die Regierung von Mittelfranken dem Landratsamt Haushaltsmittel für die Beauftragung einer externen Sachbearbeitung zur Verfügung gestellt habe.

Im "Vertragsnaturschutzprogramm Wald" habe der Landkreis mit einem Fördervolumen von rund 403.000 Euro 2017 bayernweit mit die höchsten Mitteleinsätze gehabt und es sei absehbar, dass die für 2018 zugewiesenen Haushaltsmittel in Höhe von 305.000 Euro vollständig eingesetzt würden. Da bereits darüber hinaus gehende Anträge vorlägen, sei eine Beantragung weiterer Haushaltsmittel vorgesehen, ist dem Papier zur Beschlusslage im Haushaltsausschuss zu entnehmen.

Auf 1500 Hektar würden Kommunen und Waldrechtler für die Fortführung der traditionellen Bewirtschaftung zum Erhalt der einzigartigen Mittel- und Niederwälder gefördert, heißt es darin weiter. Ferner erhielten Kommunen und Privatwaldbesitzer Gelder für den Erhalt von Alt- und Biotopbäumen, insbesondere in den großflächigen Laubwaldgebieten des Steigerwalds und der Frankenhöhe.

Sprunghafte Zunahme von Fallzahlen

Zu bearbeiten sei von der Unteren Naturschutzbehörde eine "überdurchschnittliche, zum Teil sprunghafte Zunahme der Fallzahlen beim Wohnungsbau, bei der Ausweisung von Gewerbegebieten mit entsprechenden Bauleitplanungen, sowie bei "Trassenverlegungen im Rahmen des Breitbandausbaus". Ferner sei eine hohe Anzahl an Verfahren zur ländlichen Entwicklung (Flurbereinigungen/ Dorferneuerung) mit Außenbereichsvorhaben wie Stallanlagen, Maschinenhallen oder Biogasanlagen zu bewältigen.

Verwiesen wird zudem auf "zunehmende Probleme mit invasiven Arten und den damit einhergehende Beratungsbedarf von Kommunen und Bürgern". Schließlich werden viele Lebensräume im Landkreis wie Mittel- und Niederwälder, Gipssteppen von zum Teil nationaler Naturschutzbedeutung und überregional bedeutsame Artenschutzthemen wie Feldhamster, Wiesenweihen und Maivogel angeführt und deutlich gemacht: "Aufgrund der Personalsituation können insoweit Projekte und Artenhilfsprogramme mit verschiedensten Partnern wie Landwirten und Kommunen nicht wie notwendig durchgeführt werden". Zudem seien auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und -beratung die guten Ansätze und Aktivitäten der Unteren Naturschutzbehörde trotz gestiegener Akzeptanz der Betroffenen mangels Personals nicht entsprechend bürgernah und -freundlich und damit erfolgreich umzusetzen.

Vielfältige Zuständigkeiten

Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde sind auf lokaler Ebene zuständig für den Vollzug der Eingriffsregelung einschließlich Ökokonto und Lösungen beim Artenmanagement. Sie sind zuständig für Beratung sowie für das Aufzeigen von Förder- oder Entschädigungsmöglichkeiten bei Schäden durch Biber, Kormoran etc. Inzwischen sind die Landratsämter auch für bestimmte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zuständig, zum Beispiel für die Entnahme von Bibern und sollen so für eine Konfliktlösung vor Ort sorgen.

Die Unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Mitwirkung bei Kartierungen, der Fortschreibung des Arten- und Biotopschutzprogramms sowie die Unterstützung und Beratung von Partnern (andere Behörden, Planungsbüros etc.) unter anderem bei Erhebungen und Planungen. Die Mitarbeiter wirken im behördlichen Naturschutz "ausdrücklich dienstleistungsorientiert". Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf intensiver Beratung und dem gemeinsamen Finden konstruktiver Lösungen. Dass dies ausreichend Fachkräfte bedarf wurde nun für den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim mit der dritten Stelle anerkannt. Alle anfallenden Verfahren hätten eine hohe Eilbedürftigkeit, "so dass sich die geringe Personalbesetzung der Unteren Naturschutzbehörde zum Flaschenhals im Verfahren entwickelt".

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