Urteil: Sieben Jahre Haft für Fürther Disko-Schläger

25.9.2017, 19:00 Uhr

In den frühen Morgenstunden des zweiten Weihnachtsfeiertages endete ein Besuch der damaligen Diskothek "Cosmopolitan" in Fürth mit einem Schädelbruch: Ein damals 25-jähriger Student hatte dort mit seinem Bruder und einem Bekannten gefeiert. Erst drei Tage später konnte er sich an den Disco-Besuch wieder erinnern – er war mit einem zweifachen Bruch des Schädeldachs im Krankenhaus aufgewacht.

Drei Monate litt er unter Kopfschmerzen, er war auf Medikamente angewiesen und zeitweise auf psychiatrische Behandlung. Die Angst, wieder Opfer eines Angriffs werden zu können, ist ihm bis heute geblieben.

Der Mann, der ihm das angetan hat, ist ebenfalls 25 Jahre alt, er war zuletzt als Sicherheitskraft tätig. Nach der Schlägerei waren er und sein Begleiter geflüchtet. Um ihn zu schnappen, hatte die Kripo Fürth 5000 Euro Belohnung ausgesetzt.

Geständnis widerrufen

Es sollte ein Jahr dauern, bis der entscheidende Hinweis auf den Täter einging. Ein Zeuge nannte der Kripo den damaligen Begleiter des Schlägers, über diesen wurde schließlich der Verdächtige identifiziert. Anfang Dezember 2016 wurde der 25-Jährige festgenommen und vernommen.

Er gab Faustschläge und einen Tritt zu und schilderte, dass er sich von einem "dummen Spruch" des Geschädigten provoziert gefühlt habe. Diese Aussage findet sich auch in den Akten, der 25-Jährige hat sein Geständnis unterschrieben. Dass er sein Opfer gleich mehrfach gegen Körper und Kopf trat – dies schildern Zeugen – bestritt er. Sein Geständnis wiederholte er am nächsten Tag vor dem Ermittlungsrichter.

Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth legte er vor zwei Wochen plötzlich eine Kehrtwende hin und widerrief sein Geständnis. Angeblich sei er unter Drogen gestanden, als er beim Ermittlungsrichter saß. Nach der Beweisaufnahme und vier Verhandlungstagen zweifelt die Schwurgerichtskammer jedoch nicht an seiner Schuld.

Vor der Disco hatten mehrere Zeugen die Schlägerei beobachtet und beschrieben, wie der Angreifer seine Jacke auszog, sie an den Rückspiegel eines Pkw hing und auf sein Opfer losging. Nicht alle Zeugen erkannten den Angeklagten als Angreifer wieder, doch selbst wenn sie mit Erinnerungslücken zu kämpfen hatten, passte doch ihre damalige Beschreibung des Täters sehr gut.

Keine Kommentare