Urteil: Wenige Schaufeln Schnee beim Nachbarn sind erlaubt

22.9.2017, 16:42 Uhr

Ein Mann hatte auf Unterlassung geklagt, weil sein Nachbar beim Schneeschippen ab und zu ein bis zwei Schaufeln auf sein Grundstück kippte und dadurch angeblich sein Rasen zerstört wurde.

Die Richterin sah das anders und wies die Klage ab. Das gelegentliche Ablagern von zwei Schaufeln Schnee sei keine Beeinträchtigung, teilte das Gericht am Freitag mit. Dabei handle es sich um eine sehr kleine Menge, die auf dem ebenfalls schneebedeckten Grundstück des Klägers keine spürbaren Auswirkungen habe. Ein Maschendrahtzaun trennt die beiden Grundstücke voneinander.