Vermögen statt Liebeskummer verloren: Wunderheiler angeklagt

18.7.2014, 19:58 Uhr

Fernheilung von Partnerproblemen durch mentale Kräfte mit 90 Prozent Garantie – dieses Versprechen eines mutmaßlichen Betrügers hat zwölf Kunden um knapp 400.000 Euro ärmer gemacht. Der Mann bietet seine Dienste für „Parapsychologie und mediale Partnerhilfe“ in Zürich an und räumte am Freitag vor dem Münchner Landgericht den Sachverhalt ein. Er habe den Liebeskranken aber wirklich helfen wollen.

Bei einem Gespräch außerhalb der öffentlichen Verhandlung verständigten sich die Prozessbeteiligten auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren und Schadenswiedergutmachung. Zudem soll der Angeklagte 50.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Opfer wollen die Richter in den kommenden Verhandlungstagen trotzdem anhören. Von den in der Betrugsanklage genannten zwölf Ratsuchenden – zwei Männern und zehn Frauen – hat nur eine den Schweizer Fernwunderheiler angezeigt. Als ihr Ex-Partner ihr auch nach Zahlung von 48.000 Euro noch die kalte Schulter zeigte, fühlte sich die Liebeskranke betrogen. Sie hat inzwischen 43.000 Euro von dem „Parapsychologen“ zurück bekommen. Auf die anderen Opfer stieß die Kriminalpolizei bei den Ermittlungen.

Helfer für Liebende oder Scharlatan?

Der Angeklagte wirbt weiterhin für seine „Harmonierungsbehandlung“. Er betreibt sein Geschäft laut Werbung im Internet seit 26 Jahren und ist umstritten. Das bezeugen viele Online-Einträge. Da wird er schon mal als Scharlatan angeprangert, der den Liebeskummer unglücklicher Menschen „schamlos“ ausnütze. Der 51-Jährige verspricht Hilfe bei Partnerproblemen aller Art, insbesondere bei der „Rückführung“ eines Partners ohne dessen Wissen - Foto und Geburtsdatum reichen angeblich aus.

Als Behandlungszeitraum waren zunächst 30 Tage vorgesehen. Einige der Kunden bemerkten danach kritisch, dass die Methode bislang keinen Erfolg gehabt habe. Der Angeklagte soll sie gewarnt haben: Wenn sie jetzt die Behandlung abbrächen, wäre alles dahin. Dann kassierte er gleich noch einmal.

In seiner Schweizer Heimat sei das Geschäftsmodell zulässig, betonte die Verteidigung. Der Mann behandle inzwischen aber keine deutschen Kunden mehr, versicherten die Anwälte.

2 Kommentare