Verordnete Mittagsruhe? Ein Auslaufmodell!

6.5.2015, 06:00 Uhr
Was in Nürnberg zur Disposition steht, gibt es in den Nachbarstädten und -gemeinden meist schon gar nicht mehr – oder hat es noch nie gegeben. Die Ruhezeitenverordnung, die Rasenmähen oder lautes Hämmern in der Mittagszeit verbietet, hat in vielen Städten und Kommunen in der Region ausgedient.
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Was in Nürnberg zur Disposition steht, gibt es in den Nachbarstädten und -gemeinden meist schon gar nicht mehr – oder hat es noch nie gegeben. Die Ruhezeitenverordnung, die Rasenmähen oder lautes Hämmern in der Mittagszeit verbietet, hat in vielen Städten und Kommunen in der Region ausgedient. © F.: colourbox.de

In der Stadt Roth gilt die Haus- und Gartenarbeitsverordnung nach wie vor. Werktags muss der Rasenmäher zwischen 13 und 15 Uhr im Schuppen bleiben. Auch Hämmern und Bohren ist in dieser Zeit verboten. Feiertags und sonntags ist ganztägig Ruhe angesagt. Dies ist jedoch eine bundesweite Regelung, die überall eingehalten werden muss.
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In der Stadt Roth gilt die Haus- und Gartenarbeitsverordnung nach wie vor. Werktags muss der Rasenmäher zwischen 13 und 15 Uhr im Schuppen bleiben. Auch Hämmern und Bohren ist in dieser Zeit verboten. Feiertags und sonntags ist ganztägig Ruhe angesagt. Dies ist jedoch eine bundesweite Regelung, die überall eingehalten werden muss. © Detlef Gsänger

Auch in Rednitzhembach ist die verordnete Ruhe zur Mittagszeit noch verpflichtend. Das gilt weniger für die Kärwa, umso mehr jedoch für die Menschen in den Wohngebieten des Ortes.
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Auch in Rednitzhembach ist die verordnete Ruhe zur Mittagszeit noch verpflichtend. Das gilt weniger für die Kärwa, umso mehr jedoch für die Menschen in den Wohngebieten des Ortes. © Schmitt

Der Markt Wendelstein will ebenso zwischen 13 und 15 Uhr Ruhe im Gemeindegebiet.
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Der Markt Wendelstein will ebenso zwischen 13 und 15 Uhr Ruhe im Gemeindegebiet. © Hans von Draminski

Nürnberg verlängert die entsprechende Verordnung, die im November 2015 ausläuft, nicht. Bis dahin gilt: Werktags sollte zwischen 13 und 15 Uhr Ruhe herrschen in Haus und Garten.
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Nürnberg verlängert die entsprechende Verordnung, die im November 2015 ausläuft, nicht. Bis dahin gilt: Werktags sollte zwischen 13 und 15 Uhr Ruhe herrschen in Haus und Garten. © Harald Sippel

Ganz andere Wege geht da Fürth. Hier gab es noch nie solch eine Verordnung - und wird es auch in Zukunft nicht geben. "Wir fahren ganz gut damit", sagt Jürgen Tölk vom Ordnungsamt.
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Ganz andere Wege geht da Fürth. Hier gab es noch nie solch eine Verordnung - und wird es auch in Zukunft nicht geben. "Wir fahren ganz gut damit", sagt Jürgen Tölk vom Ordnungsamt. © Horst Linke

Erlangen gibt sich liberal. Eine Ruhezeitenverordnung gab es dort ebenfalls noch nie. Als Tipp gibt die Stadt den Bürgern Folgendes an die Hand: "Die beste und günstigste Lösung bleibt gegenseitige Rücksichtnahme und gegebenenfalls ein konstruktives Gespräch."
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Erlangen gibt sich liberal. Eine Ruhezeitenverordnung gab es dort ebenfalls noch nie. Als Tipp gibt die Stadt den Bürgern Folgendes an die Hand: "Die beste und günstigste Lösung bleibt gegenseitige Rücksichtnahme und gegebenenfalls ein konstruktives Gespräch." © Bernd Böhner

Auch in Neumarkt ist Mittagsruhe kein Thema. Die Oberpfälzer geben sich mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zufrieden. Die besagen: Sonn- und Feiertags herrscht ganztags Ruhe. An Werktagen darf von 7 bis 20 Uhr laut gewerkelt werden.
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Auch in Neumarkt ist Mittagsruhe kein Thema. Die Oberpfälzer geben sich mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zufrieden. Die besagen: Sonn- und Feiertags herrscht ganztags Ruhe. An Werktagen darf von 7 bis 20 Uhr laut gewerkelt werden. © Etzold

In Lauf darf seit 2009 auch mittags wieder der Rasen gemäht werden. Eine entsprechende Verordnung wurde damals vom Stadtrat aufgehoben. Davor galt eine Ruhezeit von 12 bis 14 Uhr – allerdings nur für Privatleute und nicht für Landschaftsgärtner. "Eine Ungerechtigkeit", befand der Stadtrat damals - zurecht.
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In Lauf darf seit 2009 auch mittags wieder der Rasen gemäht werden. Eine entsprechende Verordnung wurde damals vom Stadtrat aufgehoben. Davor galt eine Ruhezeit von 12 bis 14 Uhr – allerdings nur für Privatleute und nicht für Landschaftsgärtner. "Eine Ungerechtigkeit", befand der Stadtrat damals - zurecht. © Andreas Sichelstiel

Mit großer Diskussion im Vorfeld wurde auch in Forchheim 2009 die Mittagsruhe abgeschafft. Allerdings herrschte dann Konsens im Stadtrat. Mit großer Mehrheit wurde die Verordnung beerdigt.
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Mit großer Diskussion im Vorfeld wurde auch in Forchheim 2009 die Mittagsruhe abgeschafft. Allerdings herrschte dann Konsens im Stadtrat. Mit großer Mehrheit wurde die Verordnung beerdigt. © Erich Malter

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