Verteidiger-Plädoyer: Zschäpe nicht für NSU-Morde bestrafen

26.4.2018, 11:43 Uhr
Zschäpe wird als Mittäterin bei den NSU-Morden angeklagt. Ihre Verteidiger plädierten am Donnerstag gegen eine Bestrafung.

© dpa/Peter Kneffel Zschäpe wird als Mittäterin bei den NSU-Morden angeklagt. Ihre Verteidiger plädierten am Donnerstag gegen eine Bestrafung.

Zschäpes Anwalt Mathias Grasel sagte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München, Zschäpe sei weder an der Planung noch an der Durchführung der Morde beteiligt gewesen. Die Beweisaufnahme im NSU- Prozess habe dafür keine Beweise gebracht.

Die in mehreren höchstrichterlichen Urteilen aufgestellten Kriterien für Mittäterschaft seien nicht erfüllt. Einen Antrag für die Strafzumessung will Grasels Kollege Hermann Borchert voraussichtlich am frühen Nachmittag stellen. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpe dagegen als Mittäterin bezeichnet, die für alle Verbrechen voll verantwortlich sei und darum so zu bestrafen sei, als habe sie sie selber verübt.

Dem NSU werden vor allem zehn Morde vorgeworfen. Neun Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende. Das zehnte Opfer war eine Polizistin. Als Motive nennt die Bundesanwaltschaft Rassenhass und Hass auf den Staat.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. Das Trio war am 4. November 2011 nach einem misslungenen Überfall der beiden Männer in Eisenach aufgeflogen. Mundlos und Böhnhardt nahmen sich nach dem misslungenen Überfall das Leben.