Ab 1. März grünes Kennzeichen

22.2.2013, 08:26 Uhr
Ab 1. März grünes Kennzeichen

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Ohne das neue gültige Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometer nicht mehr in den Straßenverkehr. Wer nach dem 1. März trotzdem weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, macht sich strafbar. Wenn es zu einem Unfall kommt, dann muss der Fahrer den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen, weil dann kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Auch bestimmte Pedelecs brauchen ein Kennzeichen. So gelten Fahrräder mit Hilfsmotor bis 250 Watt, die den Fahrer beim Treten bis 25 Stundenkilometer unterstützen, weiterhin als Fahrräder. Deren Fahrer braucht weder ein Mopedschild noch einen Führerschein. Er darf außerdem auch auf Radwegen fahren, eine Helmpflicht gibt es hier nicht. Bei einem Unfall greift die private Haftpflichtversicherung.

Anders ist das bei den sogenannten Speed-Pedelecs, die ohne Treten des Fahrers bis zu 20 Stundenkilometer und mit Treten sogar bis zu 45 Kilometer pro Stunde schnell fahren können. Diese Speed-Pedelecs stuft der Gesetzgeber deshalb als Kleinkrafträder ein. Genau wie Mopeds darf sie der Fahrer nur mit einem gültigen Kennzeichen, gültigem Führerschein der Klasse M und mit Helm auf die Straße bringen. Radwege sind für diese Fahrzeuge tabu.

Die neuen Nummernschilder gelten ab dem 1. März für ein Jahr sind unter anderem in den Sparkassen-Filialen oder bei den Versicherungsagenturen zu beziehen. Bei der Versicherungskammer Bayern kostet das neue grüne Kennzeichen beispielsweise 63,90 Euro für Fahrer über 23 Jahre.

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