Straßenausbau-Beitragssatzung: Es wird teuer

29.9.2017, 12:00 Uhr
Straßenausbau-Beitragssatzung: Es wird teuer

© Robert Renner

Dabei ist grundlegend zu entscheiden, ob Einmal- oder wiederkehrende Zahlungen gewählt werden. Oberbürgermeister Jürgen Schröppel will den Stadtrat im November entscheiden lassen. Bei der Bürgerversammlung am Mittwochabend im Wildbadsaal stellte Kommunalberaterin Edeltraud Weimann die Thematik umfassend vor.

Zwei Sachen stehen nach ihrem Vortrag fest. Erstens: Für viele Bürger wird die Sache teuer. Und zweitens: Welche Variante der Stadtrat auch wählt und wie er die Satzung auch gestaltet, es wird immer Kritik hageln. Freunde machen sich OB Schröppel und die Stadträte mit ihrem SABS-Beschluss ziemlich sicher keine – maximal in der Kommunalaufsicht am Landratsamt oder in der Bayerischen Staatsregierung, weil dann wieder eine Kommune mehr die umstrittenen Beiträge eingeführt hat.

Schröppel machte den Rahmen deutlich. Alle vier Landtagsfraktionen sind sich im Grundsatz einig, dass die Straßenausbaubeiträge „für Gemeinden unverzichtbar“ sind. Bei der Gesetzesnovellierung 2016 wurde nicht über die Sinnhaftigkeit der Beiträge entschieden, sondern als wesentliche Neuerung zusätzlich die wiederkehrenden Beiträge eingeführt. Der OB: „Eine Diskussion über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit muss also im Landtag geführt werden und nicht hier.“

Das Gesetz sei zu vollziehen, weil alle Verantwortlichen einen Eid geschworen hätten, sich an Recht und Gesetz zu halten. Außerdem gebe es höchstrichterliche Entscheidungen, dass die im Gesetz stehende Soll-Regelung ein Muss sei. Nur ganz wenige Ausnahmen wären bei sogenannten atypischen Haushaltslagen möglich, beispielsweise „wenn eine Gemeinde im Geld ertrinkt“. Weißenburg aber habe schon immer eine unterdurchschnittliche Steuerkraft, erhalte schon lange Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuerhebesatz sei „schon immer höher als der Mindestsatz von 200 Prozent“.

Beschönigend

Dass Weißenburg für die Finanzierung seiner Großprojekte Kredite aufnehmen musste und muss, bezeichnete Schröppel als „Hebel, den die Rechtsaufsicht nutzt, um uns zu verpflichten, die Straßenausbaubeiträge einzuführen“. Andernfalls gebe es keine Genehmigung für den nächsten Haushalt.

Die Stadt München, als vielzitiertes Beispiel für eine Konmune, die keine SABS hat, habe Innenminister Joachim Herrmann „höchstselbst vom Haken gelassen“. Die Begründung sei gewesen: die Landeshauptstadt habe einen Gewerbesteuerhebesatz von 535 Prozent, da würden die SABS-Einnahmen nicht ins Gewicht fallen. „Wir können also bei der aktuellen Rechtslage nicht mehr über das ob diskutieren, sondern nur noch über das wie“, unterstrich der OB.

Dazu machte die Kommunalberaterin Edeltraud Weimann fundierte Erläuterungen, allerdings mit einem gravierenden Fehler. Gewiss ist sie eine ausgewiesene Expertin in Sachen Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, allerdings rochen eine anfangs getroffene Aussage und ihre Musterrechnung etwas nach Beschönigung.

Sie wolle aufzeigen, dass es der Landtag „nicht so schlimm“ mit den Bürgern meine, sagte sie gleich zu Beginn bei einer Aufzählung von Zahlungserleichterungen. Gegen Ende ihres Vortrags führte sie in einer Mus-terrechnung dann ein relativ kleines Beispielgrundstück an. Zudem wählte sie eine einfach ausgestattete Straße ohne Gehsteig, deren Erneuerung mit rund 112000 Euro zu Buche schlug. Umgelegt wurden auf die Anwohner knapp 90000 Euro. Hier schon kam sie aber bei der Berechnung des von ihr angenommenen 580-Quadratmeter-
Mustergrundstück auf einen Beitrag von gut 5800 Euro.

Realistischer sind da wohl die Zahlen, die Brigitte Grießinger von der Stadtverwaltung für den jüngst sanierten Habermühlweg vorlegte. Dessen Ausbau schlug mit 690000 Euro zu Buche. Bei einem städtischen Anteil von 20 Prozent hätten die Anlieger 550000 Euro berappen müssen, bei 30 Prozent, wären es 480000 Euro gewesen. Es hätte sich ein Abrechnungsbetrag von rund 20 Euro pro Quadratmeter für die Anliegergrundstücke ergeben.

Das sorgte für einiges Murren unter den zahlreichen Zuhörern im Wildbadsaal. Der war zwar nicht bis auf den letzten Platz gefüllt, aber doch deutlich besser als bei sonstigen Bürgerversammlungen.
Wiederkehrende Zahlungen teurer Weimann rechnete außerdem vor, dass der Eigentümer ihres Beispielgrundstücks bei einer wiederkehrenden Zahlungsweise im Verlauf von 30 Jahren beim Ausbau aller Straßen im entsprechenden Abrechnungsgebiet insgesamt fast 11000 Euro zu bezahlen hätte, also fast doppelt so viel wie bei der Einmalabrechnung der Straßensanierung vor seinem Anwesen. Allerdings wäre dies in jährlich deutlich leichter tragbaren Beträgen zwischen 122 und 538 Euro zu leisten gewesen.

Diskutiert wurde zudem über das Thema rückwirkende Abrechnungen. Diese sind Weimann zufolge maximal 20 Jahre möglich. Während OB Schröppel sich gegen solche aussprach, wiel er dies für gerechter hält, gab es aus dem Publikum Stimmen, die sich für eine maximal mögliche rückwirkende Abrechnung aussprachen. Das sei wesentlich gerechter, befanden sie.

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