Wolfgang Hauber und die Sicherheit

27.6.2018, 08:43 Uhr
Wolfgang Hauber und die Sicherheit

© Robert Maurer

Vor ihm stehen Dr. Peter Bauer und Gabi Schmidt, die bereits dem Landtag angehören. Hinter Hauber findet sich auf Platz vier der Röttenbacher Bürgermeister Thomas Schneider. Anders als bei der Bundestagswahl können die Wähler mit ihrer Stimmvergabe die von den Parteien festgesetzte Reihenfolge aber verändern. 2013 war Hauber ebenfalls schon Landtagskandidat und holte 10,1 Prozent der Stimmen. Im vergangenen Jahr kandidierte er im Nachbarstimmkreis Roth-Nürnberger Land für den Bundestag.

Seine Vorstellung verknüpfte er mit seinem Bericht als Kreisvorsitzender. Dazu gewährte er einen Einblick in seinen gut gefüllten Terminkalender. Vor allen Dingen der Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr hat viel Zeit von dem Polizeihauptkommissar abverlangt. „Zukunft – Sicherheit – Heimat“ steht auf seinen Wahlplakaten. Darunter fällt vieles, wie er im Gasthaus Conrad in Alesheim deutlich machte. Unter die Überschrift Zukunft packt der Weißenburger beispielsweise die Verkehrsinfrastruktur, aber auch die Wasser- und Abwassersituation, die Krankenhausversorgung oder das Breitband- und das 5G-Netz. Letzteres ist der künftige Mobilfunkstandard, der auch mobil ein extrem schnelles Internet sicherstellt.

Mit Heimat assoziiert der Weißenburger nicht nur seine Heimatstadt oder den Landkreis, sondern ganz Mittelfranken, machte er deutlich. Und er will damit auch ausdrücken, dass er aus der Kommunalpolitik kommt, die ihm enorm am Herzen liegt.

Unter der Überschrift Sicherheit überraschte Hauber mit einem Lob für die CSU. Das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) findet seine volle Zustimmung. Damit hat er innerhalb der FW nicht nur Unterstützer. Wolfgang Hauber ist sich bewusst, dass das PAG „ein ganz heikles Thema“ ist, doch die Demonstrationen dagegen kann er nicht nachvollziehen.

Als Polizist, der täglich abwägen müsse, ob er in einer bestimmten Situation tätig werden darf oder nicht, bringe ihm das PAG endlich Sicherheit. Er nannte zwei Beispiele. Ein heruntergekommener Mann, der durch eine Wohnsiedlung läuft und an di­versen Haustüren klingelt. Will er auskundschaften, ob jemand zu Hause ist? Oder ein Mann, der jeden Tag auf einer Bank vor einem Kindergarten sitzt und die Kinder beobachtet. Handelt es sich um einen Pädophilen? In beiden Fällen gebe es keine Straftat, aber eben ein mulmiges Gefühl, so Hauber.

Ohne PAG hätte eine Polizeistreife nicht einmal die Personalien aufnehmen dürfen. Nun steht im Gesetz der Begriff „drohende Gefahr“. Der macht ein Einschreiten möglich. Der Polizist kann beispielsweise eine Gefährderansprache halten oder einen Platzverweis aussprechen. Hauber ist überzeugt, dass die Beamten hier nicht übers Ziel hinausschießen und beispielsweise Gewahrsamnahmen „absolute Ausnahmefälle“ sein werden. Auch wenn sie gesetzlich nun zulässig sind.

Armin Ferber, früher stellvertretender Kreisvorsitzender, versteht die Notwendigkeit des Gesetzes angesichts einer Kriminalitätsstatistik mit rückläufigen Fallzahlen nicht. „Wir haben lange gut ohne dieses Gesetz gelebt.“ Hauber konterte, dass es eine neue Definition der polizeilichen Aufgaben brauchte, nachdem ein höchst­richterliches Urteil klarstellte, dass die konkrete Gefahr viel enger zu verstehen ist, als es die Polizei in der Vergangenheit getan habe. Deshalb gibt es nun eben die etwas schwammige drohende Gefahr – übrigens nicht nur in Bayern.

Doch auch Juristen stehen nicht unbedingt hinter dem PAG, wie Rechtsanwalt Thomas Strobl (er ist auch neuer Kassier im Kreisverband) deutlich machte. Er sieht die bisherigen Gesetze als völlig ausreichend an. Mit der Neuregelung werde die „Eingriffschwelle herabgesetzt“, fürchtet er.

Er griff Haubers Beispiel auf und verwies darauf, wie dieser im vergangenen Jahr Haustürwahlkampf gemacht habe. Auch da hätte nach dem neuen PAG jemand die Polizei rufen können. Typisch für die Freien Wähler ließ man diese unterschiedlichen Meinungen letztlich so stehen. Hauber will den Punkt trotz der Kritik aus den eigenen Reihen auch im Wahlkampf anbringen.

Deutlich einfacher ist die Geschichte in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs). Hauber schilderte, wie er im Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr immer wieder auf das Thema angesprochen wurde und er sich schließlich darüber mit Hubert Aiwanger ausgetauscht habe. In der Folge stellten die FW einen Antrag im Landtag und initiierten schließlich das Volksbegehren. Dieses war ein Riesenerfolg.

Fast 190 000 überprüfte Unterschriften und nahezu nochmals so viele, die gar nicht mehr kontrolliert wurden, hätten die CSU zum Umlenken gebracht. Allein in Weißenburg-Gunzenhausen wurden fast 17 000 Unterschriften gegen die Strabs gesammelt. Bayernweit brauchte es nur 25 000 für die Zulassung des Volksbegehrens. Dieser Erfolg wird heute in Ellingen am Schlossbräustüberl ab 10 Uhr gefeiert. Beim PAG hatte Hauber die CSU noch gelobt, bei der Strabs hatte er nur Kopfschütteln für sie übrig.

Unterstützt wird Hauber im Wahlkampf von Listenkandidat Otto Sparrer. Der frühere Oberbürgermeister von Dinkelsbühl ging in seiner Kurzvorstellung vornehmlich auf konkrete Problemfelder im Landkreis Ansbach ein: die S-Bahn-Verlängerung über Ansbach bis nach Crailsheim, die Reaktivierung der Zugstrecke von Dombühl nach Nördlingen und die Probleme beim Ansbacher Klinikverbund „ANregiomed“.

Verwandte Themen


Keine Kommentare