18 Vorstrafen und eine Angststörung

18.1.2017, 06:00 Uhr
18 Vorstrafen und eine Angststörung

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Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen am Amtsgericht in Weißenburg waren ein erster Fingerzeig, dass dort keine gewöhnliche Verhandlung angesetzt war: Bereits an der Einfahrt wurden die Besucher des Amtsgerichts gestern morgen von uniformierten Polizisten empfangen, am Eingang wurde jeder Einzelne akribisch kontrolliert. Nach dem Vorfall in Georgensgmünd sind Polizei und Justiz hellhörig, wenn ein Reichsbürger im Spiel ist.

Zunächst allerdings hörte sich die Anklage gegen Andreas Z. (Name von der Redaktion geändert) nach einem alltäglichen Verfahren an: Zweimal soll der heute 54-Jährige vor rund einem Jahr auf dem ehemaligen Gelände der Heidenheimer Kaserne ausfallend gegen Spaziergänger geworden sein, die ihren Hund frei laufen ließen. Beim ersten Mal soll Andreas Z. einem Spaziergänger vorgeworfen haben, sein Hund habe gewildert und weiter gedroht haben, wenn der Mann nicht sofort stehen bleibe, seinen eigenen Hund aus dem Auto zu holen. Der Mann ließ sich davon nicht einschüchtern.

Zwei Frauen bedroht

Ein paar Wochen später soll der 54-Jährige bei zwei Frauen mehr Erfolg gehabt haben. Denen soll er angedroht haben, er würde seinen Hund auf sie hetzen, wenn sie nicht sofort ihre Vierbeiner anleinen würden. Eingeschüchtert kamen die beiden der Aufforderung nach.

Zudem, so der Vorwurf der Anklage, soll Andreas Z., der keinen Führerschein besitzt, mit dem Auto auf das ehemalige Kasernengelände gefahren sein. Anstelle des erforderlichen Kfz-Kennzeichens soll an dem Auto ein selbstgebasteltes Nummernschild befestigt gewesen sein. Gegenüber der Polizei soll Andreas Z. das damit begründet haben, dass er den deutschen Staat nicht anerkenne und die Straßenverkehrsordnung für ihn deshalb keine Gültigkeit habe.

Eine Angststörung, depressive Verstimmungen, schwerste Angst- und Panikzustände sowie eine Herzerkrankung hat der Hausarzt dem Angeklagten bescheinigt, dies erläuterte sein Anwalt Michael Langhans in der Verhandlung. Richter Gunter Hommrich akzeptierte das Attest, monierte allerdings, dass die ärztliche Bescheinigung bereits vor sechs Tagen ausgestellt worden war. Sie hätte ihm also durchaus auch im Vorfeld der Verhandlung vorgelegt werden können. Langhans verwies auf Probleme beim Mailen.

Der 54-jährige Reichsbürger ist indes alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. 18 Vorstrafen sind nach Angaben von Staatsanwalt Jonas Heinzlmeier aktenkundig, eine zehnmonatige Haftstrafe ohne Bewährung – verhängt wegen gefährlicher Körperverletzung – hat Andreas Z. nicht angetreten. Wegen seiner Herzbeschwerden wurde ihm haftunfähigkeit bescheinigt. Sein Donauwörther Rechtsanwalt plädierte dafür, das Verfahren in Abwesenheit seines Mandanten durchzuziehen. Denn es sei gerade der Kontakt mit fremden Personen, der bei Andreas Z. Angstzustände auslöse, er fühle sich dann bedroht und verfolgt, fange unkontrolliert an zu zittern.

Richter Hommrich aber macht sich gerne selbst ein Bild von den Angeklagten und wollte deshalb nicht „ins Blaue hinein“ verhandeln. Das sei nur möglich, wenn ein Amtsarzt bescheinige, dass Andreas Z. verhandlungsunfähig sei. Das soll nun per Gutachter festgestellt werden, gleichzeitig soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten abgeklärt werden. So lange ist das Verfahren ausgesetzt.

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