Abschlussfeiern am Brombachsee-Ufer sind nun tabu

4.10.2018, 10:23 Uhr
Abschlussfeiern am Brombachsee-Ufer sind nun tabu

© ZVB

Die Satzung wird demgemäß geändert. Explizit heißt es in der neuen Fassung dann: "In den Strandanlagen und auf den Freiflächen ist den Benutzern insbesondere untersagt: Schulklassen-/Schulfeiern, insbesondere Abschlussfeiern, abzuhalten oder daran teilzunehmen."

Der ZVB reagiert damit auf einen Zustand, der Geschäftsführer Dieter Hofer zufolge in den vergangenen Jahren "immer mehr aus dem Ruder" gelaufen sei. Hofer klagte über "massive Probleme", vor allem am Strand in Pleinfeld, der von Schülern bei deren privaten Abschlusspartys regelrecht verwüstet werde. Neben Müll und zerbrochenen Flaschen, die teilweise sogar im Sand vergraben würden, werden die Toiletten grob verunreinigt, teilweise seien sogar Wände mit Kot verschmiert worden, berichtete der Geschäftsführer den erstaunt lauschenden Verbandsräten.

Die wollen sich die Zustände aus mehreren Gründen nicht mehr bieten lassen: Zum einen werde durch die verunreinigten Strände das Image des gesamten Seenlandes beschädigt. Zum anderen entstehe ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko, wenn sich beispielsweise im Sand spielende Kinder durch Glasscherben verletzen.

Kontakt mit Schulen erfolglos

Die Kontaktaufnahme zu den Schulleitungen habe aus Sicht des ZVB in den vergangenen Jahren "nur kurzfristigen Erfolg" gebracht. Aufgrund des außerschulischen Charakters der Feiern habe die jeweilige Schule keinen Einfluss mehr auf die Absolventen. "Somit bleibt als letztes Mittel ein entsprechendes Verbot derartiger Veranstaltungen", lautet das Fazit des Zweckverbandes, der durch die Änderung seiner Satzung auch eine "entsprechende Rechtswirksamkeit" erreichen möchte. Zuwiderhandlungen und Verstöße können künftig mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden.

In der Diskussion vor der Abstimmung wurde deutlich, dass die Verbandsräte allesamt nicht als Spiel­verderber dastehen wollen und nichts gegen "normale" Feiern einzuwenden gehabt hätten. "Wir haben es lange im Guten versucht", fasste Hofer für alle noch einmal zusammen. In den sel­tensten Fällen sei der Großmut des ZVB aber belohnt worden. Das Abkommen, dass am Tag nach der Feier die Strände bis spätestens 10 Uhr morgens vom Unrat befreit sein müssen, sei selten eingehalten worden.

Sogar Teilnahme verboten

Nach Rücksprache mit dem Freizeitzentrum "Kratzmühle" bei Kinding im Landkreis Eichstätt sei man auf die Idee gekommen, auch am Brombachsee ein Verbot für Abschlussfeiern zu verhängen. Künftig ist das Abhalten derartiger Feiern oder sogar die Teilnahme daran also verboten. "Die Erfahrung zeigt, dass es leider nicht anders geht", sagte ZVB-Vorsitzender Landrat Gerhard Wägemann.

Solange kein Verbot bestehe, könne man auch die Polizei nicht einschalten und habe somit keine Handhabe. Dass durch das Feierverbot künftig alle Probleme der Vergangenheit angehören, glaubt aber selbst Wägemann nicht. Doch immerhin sei das Verbot aus seiner Sicht "ein Schritt in die richtige Richtung". Seine Bedenken meldete auch der Rother Landratstellvertreter Walter Schnell an: "Ich verstehe die Argumente, aber solche Feiern werden auch künftig stattfinden. Dann halt vermutlich bloß woanders."

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