Bombenstimmung auf dem Playground-Campingplatz

29.4.2016, 08:34 Uhr
Bombenstimmung auf dem Playground-Campingplatz

© WT-Archiv

Der Begriff „Kohlendioxidbombe“ klingt verheerender, als es der Gegenstand der Auseinandersetzung tatsächlich ist. Es handelt sich um eine Plastikflasche, mit Wasser gefüllt, in die man Trockeneis gibt, den Deckel zudreht und anschließend möglichst schnell das Weite sucht. Das Trocken­eis setzt Kohlendioxid frei, das ir­gendwohin will, wegen der geschlossenen Flasche aber nicht kann. Also schwillt die PET auf ein ungesundes Maß an, um schließlich mit einem respektgebietendem Wums zu explodieren. Ungefährlich ist das nicht, aber Bombe klingt dann doch etwas martialischer, als es dieser Dumme-Jungen-Streich tatsächlich ist.

Solche „Bömbchen“ detonierten am Nennslinger Playground-Open-Air im vergangenen Jahr offenbar mehrfach im Bereich des Campingplatzes. Wie eine Internetrecherche zeigt, handelt es sich um eine Art Trend für Deppen. Man findet online einige Berichte von Fällen, in denen derlei Versuche auf Festivals zu leichteren Verletzungen führten. Im vorliegenden Fall wurde allerdings nur ein BMW verletzt. Der 23-Jährige soll am Freitag des Festivals am frühen Abend eine mit Tro­ckeneis gestopfte PET-Flasche in die Nähe des Fahrzeugs geworfen haben. Die Detonation verursachte mehrere Kratzer im Lack des BMW, welche laut Geschädigtem eine Reparatur nö­tig machten, die mit knapp 800 Euro zu Buche schlug.

Da der Besitzer, ein junger Mann aus Pfofeld, das nicht auf sich sitzen lassen wollte und sich der Werfer wenig kooperativ zeigte – „Mit sowas muss man rechnen, wenn man auf ein Festival geht“, soll er unter anderem gesagt haben – rief der Geschädigte die Polizei. Deren Einsatz führte nun zu einem Verfahren vor dem Weißenburger Amtsgericht.
Angeklagt war der junge Mann, „anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff eine Explosion herbeigeführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben“. Dabei handelt es sich um die juristische Fixierung eines Gebots des gesunden Menschenverstands, das in etwa wie folgt lautet: Ich darf Dinge nicht in Menschenansammlungen explodieren lassen.

„Also ich hätt’ von nix gewusst“

Weil der junge Mann einen Straf­befehl abgelehnt hatte, hatte man vor Gericht eine gute Stunde damit zu tun, das Geschehen vor einem Dreivierteljahr zu rekonstruieren. Der Angeklagte stellte fest, dass er zwar mit Flaschen geworfen habe, es sich dabei aber um ein Spiel namens „Flunky Ball“ gehandelt habe. Von Trockeneis wisse er nichts. Der Geschädigte wies seinerseits darauf hin, dass ihm „Flunky Ball“ ein Begriff sei, da „normalerweise aber keine Flaschen explodieren“. Zudem habe ein Bekannter von ihm den Angeklagten beim Werfen der CO2-Bombe gesehen. Der Bekannte bekräftigte das vor Gericht. Als noch der Polizeibeamte bei seiner Vernehmung bestätigte, dass man Tro­ckeneis an der Explosionsstelle gefunden habe, sah es für den Neumarkter nicht gar so gut aus.

Die beiden von der Verteidigung aufgerufenen Zeugen – zwei Freunde des Angeklagten – machten die Sache nicht viel besser. Der eine gab an, um 20.30 Uhr in seinem Bus geschlafen zu haben – Richter: „Warum gehen Sie auf eine Festival und schlafen dann da? Schlafen können Sie doch auch zu Hause. Der andere prägte den schönen Satz: „Also ich hätt’ von nix gewusst“.

Dem Richter reichte die Beweislage, um den 23-Jährigen zu verurteilen und ihm einen schönen Tag zu wünschen. Der Landwirt in Ausbildung muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 15 Euro zahlen.

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