Die eigene Enkelin missbraucht

21.11.2014, 13:00 Uhr
Die eigene Enkelin missbraucht

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Nachdem Michail K. (Name geändert) vor dem Prozess ein umfangreiches Geständnis abgelegt und die Taten eingeräumt hat, blieb seiner heute achtjährigen Enkeltochter zumindest die Aussage vor Gericht erspart. Im vergangenen Jahr hatte sich das Mädchen der Mutter anvertraut und ihr erzählt, dass ihr Opa sich mehrmals merkwürdig verhalten habe. Nach einem Ausflug hatte der heute 63-Jährige sein Auto in der Garage abgestellt, das Garagentor geschlossen und das Mädchen unsittlich berührt.

Mindestens zwei weitere Male soll er das Kind im Schambereich gestreichelt haben. In einer späteren polizeilichen Vernehmung gab das Mädchen an, dass der Opa sie mindestens einmal mit dem Finger penetriert hatte und sich selbst bis zum Orgasmus masturbiert habe.

Nachdem Staatsanwalt Dr. Daniel Harder die verstörenden Details der Straftaten, die sich zwischen März 2013 und März 2014 ereignet haben sollen, verlesen hatte, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt eine Erklärung abgeben, in der er alle Vorwürfe zugab. Warum und wie es zu den sexuellen Handlungen kam, könne er sich nicht erklären. Es tue ihm aber „tausendmal leid...“, presste der sichtlich zerknirschte Michail K. mit gesenktem Kopf hervor.

Seine Ehefrau ist nach dem Bekanntwerden der Vorfälle ausgezogen. Der vormals gute Kontakt zu Tochter und Enkeltochter liegt momentan komplett auf Eis. „Wie kam es zu den Übergriffen, sowas macht man doch nicht spontan?“, wollte Richter Chris­tian Eichhorn von dem Angeklagten wissen, der darauf erneut stammelte: „Ich kann mir das nicht erklären . . .“

Rechtsanwalt Thomas Drehsen, der als Nebenkläger das Mädchen und seine Mutter vertrat, berichtete, dass die Achtjährige in psychotherapeutischer Behandlung ist. „Die Familie versucht mit der Situation fertigzuwerden. Mit dem Wissen, dass etwas passiert ist, was nie hätte passieren dürfen.“

Staatsanwalt Harder sagte in seinem Plädoyer: „Wir stehen hier vor den Folgen einer familiären Tragödie. Er steht vor den Scherben seines Lebens.“ Strafverschärfend wirke sich für Michail K. aus, dass er das Vertrauen seiner Enkelin missbraucht habe. Als Strafmaß forderte Harder zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem forderte er eine mindestens einjährige ambulante Therapie.

Nebenkläger Thomas Drehsen plädierte ebenfalls für eine Freiheitsstra­fe, ausgesetzt zur Bewährung. Zwar sage sein Herz „da muss jemand weggesperrt werden“, weil man die Spätfolgen für das Mädchen nicht kenne. Sein Kopf rate ihm dagegen: „Mach’ mal langsam.“ Der Angeklagte habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Zudem habe er sich sofort entschuldigt, alle Vorwürfe eingeräumt und das Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro prompt überwiesen. Außerdem ha­be er nicht versucht, auf die Familie Einfluss zu nehmen.

In seinem letzten Wort äußerte sich Michail K. nochmals unter Tränen: „Ich werde alles machen, dass meine Familie wieder zusammenkommt.“ Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Eichhorn verurteilte den Großvater zu 20 Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leis­ten, eine ambulante Therapie absolvieren und die Kosten des Verfahrens tragen. Weil der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet, ist das Urteil rechtskräftig.    

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