Die Strebs ist in Weißenburg wohl vom Tisch

13.12.2018, 08:11 Uhr
Die Strebs ist in Weißenburg wohl vom Tisch

© Jan Stephan

Nachdem Freie Wähler und empörte Bürger für ein Ende der Strabs gesorgt hatten, scheinen im Fahrwasser der Entwicklung auch die Probleme mit der Strebs vom Tisch zu sein. Tatsächlich drohte einigen Anwohnern der Straßen Am Volkammersbach, der Schwärzgasse sowie der Tannenstraße in Hattenhof die Zahlung von Erschließungsbeiträgen. Obwohl ihre Straßen doch vor gut zwei Jahrzehnten schon gebaut worden waren.

Der Hintergrund: In allen drei Fällen hatte man mit der Erschließung zwar begonnen, sie aber aus unterschiedlichen Gründen nie abgeschlossen. In der Schwärzgasse fehlen die Gehsteige, Am Volkammersbach ist ein Stück bis zur Wendeplatte nicht ordnungsgemäß hergestellt und in der Tannenstraße gibt es gleich die ganze Wendeplatte nicht.

Das hatte bislang keinen weiter in­teressiert, da die Anwohner mit dem Zustand ihrer Straßen offenbar gut leben konnten. Zum Problem wurde es, weil 2016 eine Gesetzesänderung verabschiedet wurde. Die legt fest, dass Erschließungsbeiträge nicht mehr verlangt werden dürfen, wenn der Beginn der Maßnahme mehr als 25 Jahre her ist. In allen drei genannten Straßen können 2021, wenn die Frist greift, Erschließungsmaßnahmen so­mit nicht mehr auf die Anwohner umgelegt werden, sondern müssten von der Stadt bezahlt werden.

Damit hätte die Stadt im Grunde ganz gut leben können, nur dass sie es nicht durfte. Bislang. Immerhin sind Gemeinden im Sinne des Steuerzahlers angehalten, die ihnen zustehenden Gebühren auch einzutreiben. Hätte die Stadt wissentlich eine Verjährung eintreten lassen, hätte man ihr die Verschwendung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Die Stadt war deshalb nach bisherigem Stand gezwungen, die Erschließungen noch vor 2021 abzuschließen, um abrechnen zu können.

Jahrzehnte nicht abgeschlossen

Das hat sich nun geändert, wie der erfreute Weißenburger Oberbürgermeister Jürgen Schröppel (SPD) im Bauausschuss mitteilte. Das Bayerische Innenministerium informierte die Gemeinden, dass man nun nach einer Abwägung auch auf den Abschluss der Erschließung und damit die Erhebung der Gebühren verzichten könne. Unter anderem gelte es abzuwägen, ob die für die Erschließung notwendige In­vestition sinnvoll sei. Und das lässt sich schnell infrage stellen, wenn die Anwohner mehr als 20 Jahren ohne die fraglichen Baumaßnahmen gut aus­gekommen sind.
Der Hinweis aus dem Innenministerium sorgt in Weißenburg dafür, dass man das Strebs-Thema mit wenig Aufregung vom Tisch bekommt. Im Falle des Volkammersbachs wird auf eine Baumaßnahme verzichtet.

Zwar sei die Fertigstellung der Straße durchaus sinnvoll, aber sie müsste nach Fertigstellung der Hörnleinkreuzung wieder aufgerissen werden, weil dort eine neuer Kanal gelegt werden müsste. Da sei es sinnvoller, den jetzigen Zustand zu belassen, bis auch die Hörnleinkreuzung fertig sei.

Anwohner aus dem Schneider

Damit sind die Anwohner hier aus dem Schneider, weil die Verjährungsfrist greift. Sie werden keine Erschließungsbeiträge mehr zahlen müssen. Das gilt auch für die Anwohner der Tannenstraße in Hattenhof. „Das hat jetzt 40 Jahre funktioniert, da müssen wir nichts ändern“, stellte OB Schröppel in der Sitzung fest. Die wenigen Anlieger würden in den privaten Einfahrten wenden und darüber habe es noch nie Beschwerden gegeben.

Einzig bei der Schwärzgasse will die Stadt tätig werden. „Das sieht, glaube ich, jeder ein dass man da einen Gehsteig braucht, wenn da bald eine Kindertagesstätte hinkommt“, so Schröppel. Die Kosten von rund 30000 Euro hielten sich in Grenzen und werden auf zwei große Anlieger verteilt, bei denen es sich um Institutionen und keine Privatpersonen handelt.

Erschließungsbeiträge werden in Weißenburg in Zukunft trotzdem fällig, aber eben dann, wenn tatsächlich Erschließungen vorgenommen werden, und nicht Jahrzehnte später. In Weißenburg wäre das für neue Baugebiete der Fall oder wenn ein Feldweg oder eine Schotterstraße zu einer ordentlichen Erschließungsstraße aufgewertet würde.

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