Ermittlungen gegen Brandstifter abgeschlossen

23.10.2014, 08:49 Uhr
Ermittlungen gegen Brandstifter abgeschlossen

© WT-Archiv

Herr Dr. Karl, der Brandstifter von Bergen ist gefasst und sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Wie kamen die Ermittler dem mutmaßlichen Täter überhaupt auf die Spur? Angeblich war auch eine Überwachungskamera im Einsatz . . .

Dr. Gerhard Karl: Ja, das ist richtig. Mit der Kamera konnte man den Betreffenden am Schluss dingfest machen. Und auf der Kamera hat man relativ gute Bilder gehabt, sodass man diesen Fahndungserfolg verzeichnen konnte.

Hat der junge Mann, der ja selbst aus dem Ort kommt, in dem es dreimal gebrannt hat, irgendetwas zu seinen Motiven gesagt?

Dr. Karl: Zu den Motiven ist mir im Augenblick noch nichts bekannt.
Angeblich legte der junge Mann bereits ein vollumfängliches Geständnis ab . . .
Dr. Karl: Ja, das ist in dem Fall aber auch nicht verwunderlich, weil der Tatnachweis ja gesichert war. Wenn dann entsprechende Vorhalte kommen, dann legen die Täter oftmals ein umfassendes Geständnis ab. Manchmal ist es für die Täter ja auch eine Befreiung.

Wie häufig kommt es denn vor, dass ein Brandstifter aus dem unmittelbaren Umfeld kommt und selbst am Eigentum Feuer legt?

Dr. Karl: Das ist leider keine Seltenheit, das beobachten wir immer wieder, dass eine große Nähe gegeben ist und die Täter vor Ort wohnen. Das ist gerade bei Brandstiftern eine häufig zu beobachtende Situation.

Man kann ja angesichts der Fakten davon ausgehen, dass es zu einem Gerichtsprozess kommen wird. Wann ist denn mit einem Verfahren zu rechnen?

Dr. Karl: Die Ermittlungen sind mit dem Geständnis nahezu abgeschlossen. Die Frage wird sein, ob man noch ein Gutachten einholen muss zur Frage der Schuldfähigkeit, was bei Brandstiftern eigentlich fast immer eingeholt wird. Das dauert meist noch einmal zwei Monate. Aber dann wird auch umgehend entsprechende Anklage zu Gericht erhoben.

Der verursachte Sachschaden beläuft sich auf rund eine halbe Million Euro. Bei allem, was die Ermittlungsbehörden wissen: Mit welchem Strafmaß muss der mutmaßliche Täter denn rechnen?

Dr. Karl: Das Strafmaß wird natürlich letztlich vom Gericht verhängt. Die Staatsanwaltschaft geht da sicherlich von einigen Jahren Freiheitsstrafe nach dem derzeitigen Stand der Dinge aus.

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