Flugplatz Gersdorf: Nennslinger Klage abgelehnt

9.2.2015, 16:03 Uhr
Flugplatz Gersdorf: Nennslinger Klage abgelehnt

© Archivfoto: Renner

Geklagt hatten die Marktgemeinde Nennslingen und ein Anwohner gegen den Freistaat Bayern. Das Luftamt Nordbayern hatte dem Verein Fliegerfreunde Anlautertal im Februar letzten Jahres die Genehmigung für den Flugbetrieb mit Ultraleichtflugzeugen (UL) und nicht motorisierten Hängegleitern tagsüber mit verschiedenen Auflagen erteilt. Auf der Wiese, die als Start- und Landebahn dienen soll, ist aber noch keines der modernen Fluggeräte gestartet. Die Klagen hatten nämlich eine aufschiebende Wirkung. So waren dem Verein mit seinen zehn Mitgliedern die Hände gebunden.

Wie es nun weitergehen wird, ist offen. Beide Kläger wollen zunächst die schriftliche Begründung abwarten, um zu entscheiden, ob sie weitere rechtliche Schritte einleiten. Diese wird aber erst im März vorliegen, kündigte Richter Förster an. Der hatte in der mündlichen Verhandlung relativ deutlich zu verstehen gegeben, dass er Verständnis für Gemeinde und Anwohner habe, die sich gegen einen solchen Flugplatz zur Wehr setzen. „Ich möchte das privat auch nicht haben. Aber das darf nicht der Maßstab der rechtlichen Beurteilung sein.“

Und so kam die Kammer mit drei Berufs- und zwei Laienrichtern zum Ergebnis, dass die vorgetragenen Argumente nicht stichhaltig sind, um die Genehmigung zu verhindern. Schon zu Beginn der Sitzung hatten die Richter zu verstehen gegeben, dass die meisten angeführten Argumente ins Leere laufen. So bedeutet das Recht auf ungestörten Naturgenuss, das in der Bayerischen Verfassung verankert ist, nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs kein Abwehrrecht gegen Veränderungen in der Natur.

Deshalb drehte sich die Verhandlung vor allem um die Frage der Lärmbelastung. Doch die Richter sahen keinen Grund, das Schallgutachten, dass das Luftamt Nordbayern für die Genehmigung herangezogen hat, anzuzweifeln. Auch die Frage, ob der Flugplatz wirklich erforderlich ist, warfen die Richter auf. Schließlich gibt es im Thalmässinger Ortsteil Waizenhofen nur wenige Kilometer entfernt einen weiteren Flugplatz. Doch dieser ist aus mehreren Gründen ungeeignet, um dort die UL-Flieger starten zu lassen, führten die Vertreter des Luftamtes in der Verhandlung aus. Unter anderem herrscht dort ein intensiver Flugbetrieb für Fallschirmspringer.

Der ist es auch, der die Sorgen der Anwohner schürt. „An den Wochenenden fliegen die alle halbe Stunde“, sagte einer von ihnen, der als Zuhörer bei der Verhandlung war. Die Angst ist nun, dass es durch den Gersdorfer Platz noch lauter wird. Das sei kaum zu befürchten, versicherte Johann Frühauf, der Vorsitzende der Fliegerfreunde Anlautertal: „Ultraleichtflieger sind die leisesten in Deutschland zugelassenen Fluggeräte.“

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