Gefragte Teilzeit wird gestrichen

24.9.2018, 05:17 Uhr
Gefragte Teilzeit wird gestrichen

© Archivfoto: Robert Renner

Dieser ist auch für die Kindertagesstätten zuständig und nahm sich vorberatend der Benutzungssatzungsänderung an. Die Entscheidung fiel mit sechs zu drei Stimmen. Die drei SPD-Vertreter Gerhard Naß, Elisabeth Pecoraro und Martin Britz votierten dagegen, die CSU, Wolfgang Hauber von den Freien Wählern (FW) und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel (SPD) dafür. Die endgültige Entscheidung  trifft der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. September, ab 17 Uhr im Gotischen Rathaus.

Die Drei-Tage-Buchungen sind offenbar bei Eltern beliebt. Dies zeigte auch die Antwort von Lihr auf die Nachfrage von Stadtrat Britz, wie viele es davon gebe. Lihrs Replik war so knapp wie eindeutig: „Sehr viele.“ Genaue Zahlen könne sie zur Stadt­ratssitzung vorlegen. Der Sozialdemokrat hakte daher nach, ob der Änderungswunsch seitens der Verwaltung dann nicht im Wesentlichen wirtschaftliche Gründe habe. Lihr entgegnete, dass es schon auch gewichtige pädagogische Gründe geben.

Als wirtschaftlicher Grund wird in den Sitzungsunterlagen angegeben, dass bei einer Buchung von nur drei Tagen der Krippenplatz oft an den verbleibenden zwei Tagen nicht belegt werden kann, was Lihr auch an einem Beispiel erläuterte. Dies bedeutet, dass die Stadt „für diese beiden Tage keine Betriebskostenförderung“ erhalte, „obwohl das notwendige Personal bereitgestellt“ werde“, verdeutlicht der Verwaltungsbericht.

Unter dem Punkt „pädagogische Gründe“ wird angeführt: „Die Tagesbetreuung von sehr jungen Kindern benötigt ein Konzept, das ein hohes Maß an Konstanz sicherstellt.“ Hier spiele „zum einen die personelle Kontinuität eine große Rolle, um dem Bindungsbedürfnis der Kinder nachzukommen“. Zum anderen müsse ein „berechenbarer, rhythmischer Alltag für die Kleinen geschaffen werden“.

Weiter steht dort zu lesen: „Für Kinder, die lediglich an drei Tagen die Woche für drei Stunden eine Kinderkrippe besuchen, ist es schwierig, sich in der Einrichtung zurechtzufinden, sich von ihren Eltern zu lösen und an die Erzieher zu gewöhnen.“

Auswirkungen auf die ganze Gruppe

Die geringen Anwesenheitszeiten wirkten sich „auf die Entwicklung und Dynamik der gesamten Krippengruppe aus, da das Kind schwer Kontakt und Anschluss zu anderen Kindern“ finde. Die Schlussfolgerung des Verwaltungsberichts ist klar: „Für eine gezielte Förderung und positive Entwicklung der Krippenkinder wird deshalb aus pädagogischer Sicht eine Betreuung von fünf Anwesenheitstagen pro Woche empfohlen.“

Argumente, die für Klaus Drotziger (CSU) durchaus nachvollziehbar sind. Die Beziehung der Kinder zum Krippenpersonal entwickle sich bei einem Besuch der Einrichtung an fünf Tagen der Woche natürlich wesentlich in­tensiver als bei einer geringeren Buchungsdauer.

Die Sozialdemokraten bezweifeln dies jedoch, allen voran Gerhard Naß. Es gebe auch in der Fachliteratur keinerlei fundierten Aussagen darüber, wie sich die Dauer des Verbleibs in einer Kinderkrippe auf die Entwick­lung des Kindes und der Gruppe auswirke. Der SPD-Stadtrat verwies zu­dem auf den „Fünften Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes“ aus dem Jahr 2015.

Dieser macht deutlich, dass sich der gebuchte Betreuungsumfang „von der tatsächlichen Inanspruchnahme un­terscheiden“ kann. Meist falle bei Plätzen mit höherem gebuchten Umfang die tatsächliche Nutzungsdauer geringer aus. Der Bericht kommt zu der Erkenntnis: „Für ein bedarfsgerechtes Angebot müssen die unterschiedlichen Betreuungswünsche der Eltern mit Kindern unter drei Jahren besser berücksichtigt werden.“ Das Papier empfiehlt daher: „So sollten zukünftig mehr Plätze mit einem Betreuungsumfang unterhalb des Ganztagsplatzes geschaffen werden, um den Bedarf nach Plätzen mit einem geringen Betreuungsumfang zu decken.“

Dem handle die Stadt entgegen, wenn sie ihre bisherigen Buchungsmöglichkeiten für die städtischen Krippen in der Breitungstraße, Am Hof und in der Stichvilla verändere, machte Naß deutlich. Ihm gehe es um die Eltern. Zum einen verhindere man mit der Fünf-Tage-Regelung die Krippennutzung für jene Familien, die ei­nen geringeren Betreuungsbedarf hätten, also beispielsweise während der Wiedereingliederung in den Beruf. Und zum anderen meint Naß, dass für die Kinder „ein pädagogischer Bezug zu den Eltern schon gegeben sein soll­te“, sprich eine Ganztagsbetreuung des Kindes nicht immer die beste Lösung ist.

Auch Martin Britz hat „Bauchweh“ mit der Neuregelung, „weil man damit den Eltern die Entscheidungsfreiheit nimmt“. Viele seien froh, wenn sie eine geringere Buchungszeit wählten könnten. Die Satzungsänderung werde da­zu führen, dass manche Familien zwar mindestens 15 Stunden für fünf Tage mit mindestens jeweils drei Stunden Betreuung buchten, ihr Kind dann aber nur drei Tage in die Krippe brächten.

Oberbürgermeister Jürgen Schröppel entgegnete, dass solche „Luftbuchungen“ nicht akzeptiert werden und rechtlich nicht zulässig sind. Dann müsse die entsprechende Familie „zugunsten eines Vollnutzers den Platz räumen“.

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