Langenaltheim: Fünf Jahre Streit wegen 36 Euro

26.10.2017, 11:36 Uhr
Langenaltheim: Fünf Jahre Streit wegen 36 Euro

© Robert Maurer

Fünf Jahre im Clinch mit Bürgermeister und Gemeindeverwaltung, um am Ende 36 Euro zu bekommen? Da würden wohl die meisten vorher genervt das Handtuch werfen und lieber auf den Betrag verzichten. Am Ende wurden es nun noch ein paar Euro mehr, weil Stephan auch gegen die Bescheide von 2009 bis 2016 Wiederspruch eingelegt hat. Die waren aber nicht Teil des Gerichtsverfahrens. Der Gemeinderat hat diese Auseinandersetzung vor wenigen Tagen ebenfalls mit einem Vergleich geregelt. Das war letztlich einfacher und günstiger, als immens viel Verwaltungsaufwand in die Angelegenheit zu stecken.

Stephan spricht von einer einvernehmlichen und „für beide Seiten verträglichen“ Lösung, die in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurde. Letztendlich dürfte auch hier nur ein geringer Betrag auf dem Zettel stehen. Schließlich macht auch die durchschnittliche Abwassergebühr nur einen niedrigen dreistelligen Betrag aus. Doch das Geld ist ohnehin nicht das, was den Rentner antreibt. „Mir geht es ums Prinzip. Man muss als Bürger doch darauf vertrauen können, dass eine Behörde sauber arbeitet.“
Um Gemeinderat und Gemeindeverwaltung genau auf die Finger zu schauen, hat Günther Stephan vor einigen Jahren die Plattform http://langenaltheim-online.de gestartet und schreibt seitdem über alles, was ihm in der südlichsten Kommune Mittelfrankens so auffällt.

Monat für Monat besucht er die Gemeinderatssitzungen und nimmt sie meist gewürzt mit einer Prise Süffisanz aufs Korn. Nicht selten greift er vermeintliche Kleinigkeiten auf und verbeißt sich mit Akribie in sie, um auf Fehler aufmerksam zu machen. Wer ihm nicht so wohl gesonnen ist, würde ihn vermutlich als Kniefiesler bezeichnen – einer der dreimal kontrolliert und dabei eine regelrechte Freude am Nörgeln hat. „Dass ich eine Nervensäge sein kann, weiß ich“, räumt Günther Stephan grinsend ein.

„Als normaler Arbeitnehmer hat man für so etwas die Zeit nicht“, sagt er. Und kaum jemand hat wohl Freude daran, spröde Gerichtsurteile über Verwaltungsangelegenheiten zu studieren. „Wirklich Spaß macht das auch nicht“, sagt auch Günther Stephan. Aber irgendwie kann er nicht anders. So hat er sich in die Kalkulation der Abwassergebühren der Gemeinde Langenaltheim eingearbeitet und immer wieder Punkte festgestellt, die er kritikwürdig fand. Erst in der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat nachgebessert, weil Stephan moniert hatte, dass die Rücklagenbildung nicht schriftlich fixiert war.

Bürgermeister Alfred Maderer betont indes, dass die anderen Bescheide nicht fehlerhaft gewesen seien. Das Problem entstand, weil Günther Stephan damals als einziger gegen den Bescheid von 2008 vorging. Damals errechnete die Gemeinde die Abwassergebühr noch anhand des Frisch­wasserverbrauchs. Seit 2013 wird für alle die versiegelte Fläche auf einem Grundstück einberechnet, um das Niederschlagswasser einbeziehen zu können.

Das Landratsamt bescheinigte der Gemeinde mehrfach, korrekt gehandelt zu haben. Auch am Verwaltungsgericht in Ansbach sammelte der Langenaltheimer Niederlagen ein. Damit verbunden waren natürlich auch Gebühren für Widerspruchsbescheide und Verfahrenskosten. Doch so lange ihm der Rechtsstaat noch Möglichkeiten ließ, wollte Stephan nicht aufgeben.

In der Gerichtsverhandlung räumte die Gemeinde nun ein, dass tatsächlich ein Fehler unterlaufen sei. Allerdings nur bei der eigens für Günther Stephan durchgeführten Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr im Jahr 2008. Weil es eine komplett eigene Kalkulation war, wurde vergessen, die Zählergrundgebühr abzuziehen. Das externe Büro, dass die Berechnungen für die Gemeinde durchführt, hat deshalb nicht nur die Vergleichssumme, sondern auch noch Teile der Verwaltungskosten übernommen, erklärt Bürgermeister Maderer.

Genugtuung

Für Günther Stephan ist der Vergleich der Beleg, dass er die ganze Zeit richtig gelegen hat. Das bereitet ihm Genugtuung. Doch auch er sieht, dass das „Verhältnis von Aufwand zu Ergebnis einfach irre ist“. Allein der 45-minütige Gerichtstermin in Ansbach hat ein Vielfaches der Kosten verursacht, um die es ging.

Die Gemeinde fuhr mit Bürgermeister und Verwaltungsleiterin in die Regierungshauptstadt und hatte auch noch einen Rechtsanwalt beauftragt. Drei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Richter waren mit dem Fall befasst.

Und das alles, damit ein einzelner Bürger am Ende 36 Euro bekommt. Denn der Vergleich hat keine allgemeingültige Wirkung. Er trifft einzig Günther Stephan. „Ich habe mich das oft gefragt, ob es das wert ist, das nur meinetwegen durchzuziehen. Aber letztlich ging es mir ja nicht ums Geld, sondern darum, das nicht durchgehen zu lassen.“ Ihm sei klar gewesen, dass niemand versucht habe, ihn persönlich mit der Abwasserabrechnung zu übervorteilen. Und auch wenn es nur um einen geringen Betrag gehe, ändert das ja nichts an einer Tatsache: „Die Behörde hat den gleichen Aufwand, ob sie richtig oder falsch abrechnet.“

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