Leinenzwang für alle Hunde

10.12.2016, 06:06 Uhr
Leinenzwang für alle Hunde

© NN-Archiv

Immer wieder gebe es aus der Bürgerschaft Beschwerden über freilaufende Hunde, berichtete Oberbürgermeister Jürgen Schröppel, der bekanntlich selbst Hundebesitzer ist. Doch nicht jeder Mensch sei ein Hundefreund, und der vielfach gebrauchte Satz „Der tut nix“, könne nicht jedermann beruhigen, sagte das Stadtoberhaupt.

Freilaufende Vierbeiner und speziell Kampfhunde „erzeugen bei manchen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur ein gewisses Unbehagen, sondern da-rüber hinaus auch ein Angstgefühl, da diese Hunde als Bedrohung wahrgenommen werden“, heißt es in der Vorlage für die Ausschusssitzung. Daher sollen Hunde in sämtlichen bebauten Gebieten der Stadt angeleint werden müssen.

Ferner hat die Verwaltung „zwei Hotspots im Naherholungsbereich“ ausgemacht, an denen viele Spaziergänger unterwegs sind, sagte Schröppel. Das ist die Wülzburg inklusive dem Weg um die Festung. Und es ist der Bereich um den Grillplatz am Römerbrunnen. Dort gilt die Leinenpflicht in einem Kreis mit gut 50 Metern Durchmesser, der das Grillhäuschen, die Sitzgelegenheiten, die Unterstellhütte und den Quellbereich samt Bachlauf umfasst. „Ansonsten gibt es im Wald keine Leinenpflicht“, stellte der OB klar.

Der Gesetzgeber gebe Kommunen die Möglichkeit, zu Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinheit
eine Verordnung zu erlassen, mit der das freie Laufen großer Hunde und Kampfhunden in öffentlichen Bereichen eingeschränkt werden könne. Die Rechtslage sei allerdings so, dass eine abstrakte Gefährdung vorliegen müsse. Eine solche gehe nicht von jedem Hund, sondern erst ab einer
bestimmten Größe aus, erläuterte Schröppel. Festgeschrieben ist eine Schulterhöhe von 50 Zentimetern.

Die Rechtsverordnung stößt nicht bei allen Stadträten auf Gegenliebe. Er sei damit „nicht einverstanden“, machte Maximilian Hetzner deutlich. Erfahrungsgemäß seien kleine Hunde eher aggressiv. Und nur weil es ein paar gebe, die nicht vernünftig mit ihren Hunden umgingen, müssten jetzt alle Hundehalter leiden, meinte der Grüne.

Wolfgang Hauber hingegen meint, dass man die Satzung nicht darauf stützen könne, dass sich manche Menschen bei freilaufenden Hunden unwohl fühlten. Es gebe andere recht­liche Möglichkeiten. Beispielsweise könne ein Leinenzwang verhängt werden, wenn ein Hund als aggressiv aufgefallen sei. Der müsse dann sogar im Wald angeleint werden.

Der OB hielt dem entgegen, dass mit Einzelanordnungen erst reagiert werde, wenn etwas passiert sei. Die Anleinpflicht aber setze früher an. Außerdem gehe es nicht nur ums Beißen eines Hundes, sondern auch darum, dass „kleine Kinder, die im Buggy sitzen und plötzlich von einem Hund im Gesicht abgeschleckt werden, erschrecken können.

Harald Dösel (SPD) sieht „sehr wohl eine reale Gefahr“. Gerade wer kleine Kinder habe, erlebe „brenzlige Situationen“, wenn freilaufende Hunde heranstürmten. Sein Parteifreund Andre Bengel ist überzeugt, dass die Verordnung, die „Lebensqualität vieler Menschen“ erhöhen wird.

„Die permanente Agnst nehmen“

Bernhard Amend, der selbst lange Jahre einen Hund hatte, beklagte, dass Hundehalter ihre Tiere nicht im Griff hätten. Es gelte Rücksicht auf Menschen zu nehmen, die Angst vor Hunden hätten. „Man sollte sie vor dieser permanenten Angst schützen“, sprach sich der Christsoziale für die Leinenpflicht aus. Und seine Parteikollegin Sonja erinnerte an das generelle Hundeverbot auf Spielplätzen.

Auf Nachfrage von CSU-Fraktionsvorsitzendem Klaus Drotziger erläuterte Heiko Stefke, dass sehr viele Kommunen derartige Verordnungen haben, auch Treuchtlingen und Gunzenhausen. Der Rechtsdirektor empfahl außerdem, an der Wülzburg ein Hinweisschild auf die Leinenpflicht aufzustellen.

Gegen die Rechtsverordnung stimmten letztlich die Stadträte Hauber und Hetzner. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat in seiner Sitzung am 22. Dezember.

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