Nicht alle zahlen Wasser und Strom
21.10.2016, 12:00 UhrDiese Zahlen hat Geschäftsführer Peter Lang dem Hauptausschuss des Weißenburger Stadtrats vorgelegt. Die Stadt ist bekanntlich alleiniger Gesellschafter der GmbH. Anlass für den Bericht war ein Antrag von Stadtrat Erkan Dinar. Demzufolge sollten die Stadtwerke einen ganzen Fragenkatalog zur Thematik Strom-, Wasser- und Gassperrungen beantworten.
Lang machte deutlich: „Wenn wir abstellen, dann dient das zur Schadensbegrenzung.“ Wenn die Stadtwerke die Lieferung nicht einstellten, würden die Außenstände durch den weiteren Verbrauch immer noch größer. Acht bis zehn Kunden gebe es, bei denen seien schon seit längerer Zeit die Lieferungen eingestellt.
Der Ablauf ist folgender: Einmal im Jahr werden bei den regulären Haushalten die Zähler abgelesen. Monatlich leisten dann die Kunden rückwirkende Abschlagszahlungen. Für die Stadtwerke heißt dies, dass erst nach einem Monat Verbrauchszeit Geld eingeht.
95 Prozent der Stadtwerke-Kunden nehmen am Bankeinzugsverfahren teil. Die Abschläge werden zunächst vom Konto des Kunden abgebucht. Hernach prüfen die Banken die Liquidität. Ist es um diese nicht gut bestellt, wird zurückgebucht. Daher „gehen dann in den folgenden Tagen die Stornierungen ein“, berichtete Lang. Diese ziehen wiederum die 200 bis 300 Mahnschreiben der Stadtwerke nach sich, wobei es „eher 300 wie 200“ sind, unterstrich der Geschäftsführer.
Und nur wenn das Versorgungsunternehmen diese Mahnungen erlässt, darf es später überhaupt den Gas- oder Wasserhahn zudrehen oder den Strom abschalten.
Wenn der Kunde auch nach der Mahnung nicht bezahlt, erhält er vier Wochen später erneut einen Brief, in dem die Stadtwerke ankündigen, dass sie in drei Tagen eine Sperrung vornehmen werden. Das bedeutet für die Stadtwerke, dass zu diesem Zeitpunkt schon zwei Monate vergangen sind, in denen Strom, Wasser oder Gas ohne Bezahlung durch den Kunden geliefert wurden.
Beim Strom gibt es noch den Sonderfall, dass ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro gegeben sein muss, damit der Versorger überhaupt absperren darf. Wenn ein Kunde beispielsweise einen monatlichen Abschlag von 80 Euro zahlt, dann dauert es schon mindestens zwei Monate, bis die Maßnahmen überhaupt in Gang kommen.
Nach der Dreitagesfrist des zweiten Mahnschreibens wird schließlich ein Monteur zur jeweiligen Adresse geschickt, um die jeweilige Leitung zu sperren. Doch den Stadtwerke-Mitarbeitern bleibt nicht selten der Zutritt zur Wohnung oder zum Zähler verwehrt. Lang: „Die entsprechenden Kunden tauchen oft unter.“
Erst nach den Sperrungen – wie viele tatsächlich vorgenommen werden, dazu machte Lang keine Angaben – melden sich meistens die Kunden. Dann versuche man, eine Lösung zu finden, beispielsweise würden säumigen Kunden Ratenzahlungen angeboten. Im vergangenen Jahr wurden dem Geschäftsführer zufolge 116 Ratenvereinbarungen abgeschlossen.
SPD-Stadtrat Gerhard Naß weiß aus beruflicher Erfahrung, dass „man mit den Stadtwerken durchaus konstruktive Lösungen finden“ kann. Er lobte die Stadtwerke, die die Nachzahlungen übrigens „schon immer zinslos“ akzeptieren, wie Lang erläuterte, für ihre Kulanz. Naß: „Andere Anbieter fahren ganz andere Regelungen auf.“
Ein Mahnschreiben kostet den Kunden übrigens drei Euro. Eine Sperrung schlägt mit knapp 40 Euro zu Buche und eine Wiederinbetriebnahme mit fast 47 Euro. Dass gleichzeitig Gas, Wasser und Strom gesperrt werde, komme nicht vor. Ist ein Kunde bei verschiedenen Leistungen im Zahlungsverzug, werde in aller Regel erst einmal der Strom gesperrt, berichtetete Peter Lang auf eine Frage von Wolfgang Hauber (Freie Wähler).
Sonja Strunz wollte wissen, ob Münzzähler eingebaut werden könnten, die nur so viel Strom, Gas oder Wasser abgeben, wie zuvor bezahlt wurde. Solche Geräte seien im Einsatz, sagte Lang und berichtet von einem gastronomischen Betrieb, der mit 4000 Euro im Zahlungsrückstand war. Er wurde immer nur dann beliefert, wenn er im Voraus wieder einen bestimmten Betrag bezahlt hatte. Ihm gelang es mit der Zeit, die 4000 Euro zurückzuzahlen. Hernach wollte er den Schlüsselzähler nicht mehr hergeben, weil er so die Kosten besser im Griff hatte.
Generell seien Sperrungen bei Gewerbebetrieben aber schwieriger. Werde Strom oder Gas abgestellt, gehe bei einer in Firma in finanzieller Schieflage dann gar nichts mehr. Bei großen Kunden werde allerdings nicht mit Abschlagszahlungen gearbeitet, sondern es werden monatlich die Zähler abgelesen und Rechnungen gestellt, erläuterte der Stadtwerke-Geschäftsführer auf eine Frage von FDP-Stadtrat Alexander Kohler hin.
Für Oberbürgermeister Jürgen Schröppel spricht vor allem für ein
lokales Versorgungsunternehmen wie die Stadtwerke, dass gerade auch wenn es Probleme gibt, ein Ansprechpartner vor Ort ist. „Wenn sie bei irgendeinem Billigheimer im Internet sind, interessiert ihre Situation keinen. Da fällt einfach der Hammer.“
Weitere Auskünfte brauchen die Stadtwerke dem Stadtrat übrigens nicht mehr zu geben, zumindest wenn es nach dem Willen des vorberatenden Hauptausschusses geht. Denn der lehnte nach Langs Vortrag Dinars Antrag auf Empfehlung der Verwaltung einstimmig ab. „Eine Notwendigkeit, die elf gestellten Fragen zu beantworten, besteht nicht, da dies einen immensen Verwaltungsaufwand auslösen würde und keinerlei Anhaltspunkte bekannt sind, die einen solchen Aufwand rechtfertigen würden.“
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