Noch kein Urteil für die Trickbetrüger

28.5.2016, 06:59 Uhr
Noch kein Urteil für die Trickbetrüger

© Stephan

So arg viel Zweifel gab es an der Tatbeteiligung der beiden Verdächtigen nicht. Immerhin erwischte man den 56-jährigen Rumänen im Juni vergangenen Jahres in Gunzenhausen auf frischer Tat. Er versuchte, mit 300 000 Euro in seiner Aktentasche aus der Sparkassenfiliale am Marktplatz der Altmühlstadt zu spazieren.

Das Geld hatte er einem Gunzenhausener Hotelbesitzer im Tresorraum der Bank abgenommen. Unter Beteiligung eines 41-jährigen Komplizen, der nebenan in einem Café saß und auf Kommando den Gunzenhausener Geschäftsmann anrief. Die Ablenkung nutzte der 56-Jährige, um das Kuvert mit dem Geld gegen eines mit wertlosen Papierbündeln zu vertauschen.

Nicht schnell genug

Ziemlich genau ein Jahr nach dem Vorfall sind die beiden Männer auf freiem Fuß, und es dürfte noch Wochen, wahrscheinlicher Monate dauern, bis ihnen der Prozess gemacht wird. Wobei das Gericht hoffen muss, dass die beiden Angeklagten auch erscheinen, denn sie vorführen zu lassen, könnte sich als schwierig herausstellen, falls sie in Rumänien untertauchen sollten.
Seit April sind die Männer wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte entschieden, dass die Ansbacher Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht schnell genug vorantreibt. Es sei den Angeklagten, die bis zu einer Verurteilung als unschuldig gelten, nicht länger zuzumuten, in Haft auf ihren Prozess zu warten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anklage gegen die beiden zurückge­zogen, um den Fall mit einem weiteren „Rip-Deal“ in Starnberg zu verbinden. Nur so könne man eine Bandenstruktur nachweisen, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Man habe auf diese Weise die Wartezeit der beiden Angeklagten auf ihren Prozess unnötig verlängert, befand das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach war wenig begeistert, steckte den Rüffel ein, und steht jetzt noch unglück­licher da, denn die Jugendkammer des Landgerichts Ansbach entschied nun, dass eine Bandenstruktur nicht nachweisbar sei. Die Beweise seien zu dünn, immerhin sei keiner der fünf Angeklagten nachweisbar an beiden ähnlich gelagerten Fällen beteiligt gewesen. Dass die Staatsanwaltschaft Ansbach also auf die Bandenkarte gesetzt hatte, brachte nicht nur die Angeklagten auf freien Fuß, es erwies sich hinterher auch als nicht wirklich haltbar.

In der Folge erklärte sich das Gericht in seinem Urteil für nicht zuständig im Falle Starnbergs. Auch hier wurden die Angeklagten nun auf frei­en Fuß gesetzt. Die Münchner Staatsanwaltschaft kann jetzt Anklage in dem Einzelfall erheben, dagegen hatte sie sich allerdings zuvor schon gestreubt. Und der Gunzenhausener Betrugsversuch wird nun in Weißenburg vor dem Schöffengericht verhandelt. Vermutlich in ein paar Monaten und hoffentlich mit den beiden Angeklagten.

Wobei sie nun wahrscheinlich nichts mehr allzu Schlimmes erwarten dürfte. „Eine lange Verfahrensdauer (. . .) kann sich ebenso wie eine lange Zeit zwischen Tat und Verurteilung auf die Strafhöhe mildernd auswirken“, teilte das Ansbacher Landgericht mit. Eine Bewährungsstrafe scheint inzwischen möglich, zumal die beiden bereits rund zehn Monate in Untersuchungshaft saßen.
Angesichts des spektakulären Betrugsversuch scheinen die beiden da­mit gut bedient. Die Tat war penibel geplant. Anlass der Geldpräsentation in der Gunzenhausener Sparkasse war ein Kaufangebot für das Hotel des Gunzenhauseners in der Altmühlstadt. Ein Vermittler brachte Investoren ins Spiel, die eine Millionensumme boten. Die Investoren hatten offenbar viel Geld und wenig Zeit. Zu den Verhandlungen lud man den Geschäftsmann aus der Kleinstadt nach Paris. In ein Fünf-Sterne-Hotel, direkt an der Seine. Sehr modern, viel Design, von den Balkonen sieht man den Eiffelturm zum Greifen nahe. Die Rechnung zahlen die Investoren, Peanuts.

Das Geschäft wird konkret, und ei­nes Tages meldet sich der Vermittler. Der Gunzenhausener solle seine Liquidität beweisen, indem er 300 000 Euro in bar zeige und so zeige, dass er die Provision zahlen kann. Man ver­abredet sich zu dem Treffen in der Sparkasse in Gunzenhausen. Der Vermittler schickt einen Vertrauten, der angeblich frisch von einer Geschäftsreise aus Singapur kommt und in der fränkischen Kleinstadt mit einem Mercedes S 350 vorfährt – Neupreis 80 000 Euro aufwärts.

Behörden eingeschaltet

Im Tresorraum dann der Moment, auf den die monatelangen Vorbereitungen abzielten. Der Gunzenhausener präsentiert das Geld, erhält einen Anruf, der Komplize vertauscht die Kuverts, und ein paar Minuten später verlässt er die Bank. Nur dass im Schalterraum schon die Polizeibeamten warten, denn die Sparkasse war miss­trauisch geworden und hatte die Behörden informiert. Der Mann wird mit dem gestohlenen Geld im Aktenkoffer erwischt, und auch sein Komplize wird festgenommen.

Seitdem mahlen die Mühlen der Jus­tiz – und man muss festhalten, sie tun es unter Ächzen und Stöhnen. Und vor allem ohne bisher ein Ergebnis zu produzieren.   
 

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