Nur Grabsteine ohne Kinderarbeit in Weißenburg

19.1.2017, 09:44 Uhr
Nur Grabsteine ohne Kinderarbeit in Weißenburg

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Der gesamte Stadtrat muss noch zustimmen. Die Änderung der Friedhofssatzung dürfte aber auch dort breite Zustimmung erfahren. Beantragt hatten den Beschluss sowohl die SPD-Fraktion, als auch Linken-Stadtrat Erkan Dinar

In die Satzung wird der Paragraf 26a neu aufgenommen, der das „Verbot von Grabsteinen aus ausbeute­rischer Kinderarbeit“ festschreibt. Darin heißt es, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, „wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Artikel 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Inter­nationalen Arbeitsorganisation“ hergestellt wurden. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. Die Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.

Dinar schreibt in seiner Antragsbegründung, dass nach Schätzungen „etwa 40 Prozent der Grabsteine in Bayern aus Ländern wie China oder Indien, in denen Kinderarbeit leider nach wie vor an der Tagesordnung ist, stammen“.

Das Thema wird seit Jahren intensiv diskutiert. Doch erst durch eine Änderung des Bestattungsgesetzes im Juli vergangenen Jahres im Bayerischen Landtag wurde die Neuregelung möglich. Seither können Kommunen das Verbot von Grabsteinen aus Kinderhand in ihre örtliche Friedhofssatzung aufnehmen, erläutern die Unterlagen zur Hauptausschusssitzung.

Ein Vorstoß einiger Städte, darunter Nürnberg, in der Sache war vom Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2013 gestoppt und für unwirksam erklärt worden. Die Steinmetzindus­trie hatte damals Recht bekommen.
Nach der Gesetzesänderung haben der Städte- und der Gemeindetag in Bayern eine Mustersatzung erarbeitet. Damit sollen unterschiedliche Regelungen in einzelnen Kommunen vermieden werden. Das Muster liegt auch der Weißenburger Satzung zugrunde.

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