Parken unter dem Neulinger-Areal

8.2.2018, 06:00 Uhr
Parken unter dem Neulinger-Areal

© Limes-Luftbild

Dieser soll beschließen, „dass die Verwaltung der Stadt Weißenburg beauftragt wird, die Möglichkeit des Baus eines öffentlichen Parkdecks unter dem Neulinger-Areal zu prüfen und die dabei anfallenden Kosten abzuschätzen“, heißt es darin.

Dazu soll nach den Vorstellungen der CSU „mit dem Bauherrn geklärt werden, ob er dem Bau eines solchen öffentlichen Parkdecks zustimmen würde“. Weiter will die Union geklärt haben, „ob, welche und in welchem Umfang staatliche Förderungsmittel für ein solches öffentliches Parkdeck möglich sind und welcher geschätzte Kostenanteil bei der Stadt Weißenburg verbliebe“.

Die Christsozialen begründen dies damit, dass durch die Neubebauung des Neulinger-Areals einerseits Parkplätze wegfallen, andererseits aufgrund der Neubebauung zusätzliche Parkplätze benötigt werden. „Die im Rahmen der Bebauung derzeit vorgesehenen Parkplätze sind für die Nutzung durch die zukünftigen Bewohner des Neulinger-Areals gedacht“, schreibt Fraktionsvorsitzender Klaus Drotziger.

Da in der Weißenburger Altstadt ein grundsätzlicher Mangel an Parkplätzen vorherrsche, wären zusätzliche Parkplätze im Einmündungsbereich der Eichstätter Straße „sehr wünschenswert und hilfreich“. „Ist der Publikumsstrom in die Altstadt aufgrund von Veranstaltungen sehr hoch (Markt, Altstadtfest und Ähnlichem) oder ist die Altstadt sogar komplett für Autos gesperrt, vergrößert sich der Parkplatzmangel noch“, heißt es in der Begründung weiter. Die CSU-Fraktion ist überzeugt, dass über zusätzliche öffentliche Parkplätze auf dem Neulinger-Gelände „rechtzeitig vor Bauplanung und -beginn“ nachgedacht werden muss. „Wäre die Planung der Bebauung des Neulinger-Areals zu weit fortgeschritten, kämen Gedanken an ein öffentliches Parkdeck zu spät“, macht Drotziger deutlich.

Daher beantrage seine Fraktion „jetzt zu prüfen, ob der Bauherr dem Bau einer solchen zusätzlichen öffentlichen Tiefgaragen-Ebene unter der von ihm vorgesehenen privaten Tiefgaragenebene zustimmen würde“. Außerdem soll die Stadtverwaltung prüfen, welche staatlichen Fördermittel dafür zur Verfügung stehen beziehungsweise ob die Städtebauförderung, das Programm „IKK – Barrierearme Stadt“, das Schaffen von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die Förderrichtlinie Elektromobilität oder der Bau von Umsteigeparkplätzen an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs (Park+Ride-Parkplätze) als Förderprogramme infrage kämen.

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