Spektakuläres Versagen

30.11.2017, 13:40 Uhr

Im Fall von Schloss Syburg und seinem langjährigen renitenten Schlossbesitzer versagen die Behörden seit Jahrzehnten spektakulär. Dieses Versagen hat es dem Mann ermöglicht, Gesetze zu ignorieren, an die sich normale Bürger halten müssen. Es hat dem Mann ermöglicht, ein Schloss verwahrlosen zu lassen, das 1000 Jahre überstanden hat und nun an einem Querulanten und der Schläfrigkeit des Landratsamtes zugrunde gehen könnte.

Schon vor zehn, vielleicht 20, vielleicht sogar 30 Jahren hätte man den Mann zwingen müssen, sein Schloss instand zu halten oder zumindest Hilfe anzunehmen. Einer Weigerung, hätte der Landkreis konsequent mit Zwangsgeld begegnen und am Ende selbst sanieren müssen. Sicher, das hätte Geld gekostet, das man vielleicht nicht mehr zurückbekommen.

Aber: Der Mann wäre wahrscheinlich bereits vor Jahrzehnten aus seinem Schloss geflogen, wenn das Landratsamt seine Forderungen eingeklagt hätte. Spätestens bei der Zwangsversteigerung im Januar dieses Jahres wäre es zum Verkauf gekommen. So konnte die Familie mit ein paar zusammengekratzten Ersparnissen ihren Kopf im letzten Moment aus der Schlinge ziehen.

Schon klar, das harte Vorgehen gegen den Mann hätte das Landratsamt und damit den Freistaat Mühe und Geld gekostet. In dem Fall wäre aber beides gut investiert gewesen, denn es geht nicht um einen von 500 historischen Fachwerkstadeln, sondern um eines der im Kern ältesten und bedeutendsten Gebäude des Landkreises. Und – mindestens genauso wichtig: Es geht auch darum, dass Gesetze nicht nur für die gelten können, die sich lieb und brav daran halten. Schon aus Respekt vor dem normalen Bürger hätte das Landratsamt sich gegen den renitenten Schlossbesitzer durchsetzen müssen.

Versäumt hat man viel, aber jetzt ist es an der Zeit, etwas nachzuholen. Den Erben muss klargemacht werden, dass das Landratsamt Zwangsmaßnahmen erlässt, wenn keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden oder das Schloss verkauft wird. Es muss endlich Schluss damit sein, dass der Rechtsstaat an der Syburger Schlossmauer endet.

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