Vogelgrippe am Brombachsee: Kommt jetzt Anleinpflicht?

29.11.2016, 15:31 Uhr
Am Kleinen Brombachsee wurde eine Reiherente mit dem gefährlichen Virus H5N8 entdeckt.

© Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa Am Kleinen Brombachsee wurde eine Reiherente mit dem gefährlichen Virus H5N8 entdeckt.

Im Bereich des Kleinen Brombachsees wurde eine tote Reiherente gefunden. Bei dem Vogel wurde laut dem Untersuchungsergebnis des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen der Influenza-Erreger vom Subtyp H5 nachgewiesen, besser bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest.

Am Dienstag bestätigte sich, dass die Reiher­ente den H5N8-Erreger in sich trug. Die Frage, wie ansteckend der Erreger ist, ist aber noch ungeklärt. Für Laien klingt der Sachverhalt etwas verwirrend: Denn zum einen habe das Friedrich-Löffler-Institut bei der toten Reiherente den Typ H5N8 nachgewiesen. Ein weiterer Test, der an der Spaltstelle des Gens durchgeführt wurde, sei allerdings negativ gewesen, erklärte Dr. Georg Lechner, der Leiter des Veterinäramts, auf Anfrage. Deshalb würden noch weitere Tests durchgeführt, um die Pathogenität genau bestimmen zu können.

Für Anleinpflicht brauchen Behörden weitere Tests

Unabhängig davon bereitet das Weißenburger Landratsamt den Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung vor, in der neben der bereits geltenden Stallpflicht für Nutzgeflügel noch ein Verbot Geflügel- und Taubenausstellungen sowie von Geflügelmärkten als weitere Schutzmaßnahme angeordnet werden soll. So wird auch über eine Anleinpflicht für Hunde im Bereich des Altmühlsees sowie des Kleinen und Großen Brombachsees nachgedacht. Diese könne allerdings nur dann angeordnet werden, wenn sich herausstellt, dass die Reiherente mit einem hochpathogenen, also hochansteckenden, Virus infiziert war.

Der direkte Kontakt von Menschen und Haustieren mit toten oder kranken Wildvögeln sollte in Anbetracht des bestehenden Risikopotentials hinsichtlich einer Übertragung des Geflügelpestvirus vermieden werden, rät das Landratsamt und weist auf weitere Verhaltensregeln hin:

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