Wakeboardanlage am Kleinen Brombachsee

23.12.2014, 08:09 Uhr
Wakeboardanlage am Kleinen Brombachsee

© Norman/pixelio.de

Wie mehrfach berichtet, soll die Anlage in der Bucht zwischen der
Badehalbinsel Absberg und der Gemeinde Absberg errichtet werden. Der bestehende, öffentliche Strandabschnitt soll dabei weitestgehend erhalten bleiben. Ebenso darf keine Verankerung der Mastanlagen in dem zur Gemeinde Absberg hingewandten Uferabschnitt erfolgen, da in diesem Bereich Naturschutzflächen vorhanden sind.

Synergieeffekte

Der an der östlichen Spitze der Badehalbinsel, direkt am Badestrand gelegene Jugendzeltplatz umfasst ein Betriebsgebäude, eine überdachte Veranstaltungshütte sowie Freiflächen für den Betrieb des Zeltplatzes. Da der Jugendzeltplatz in unmittelbarer Nähe zur Wakeboardanlage liegt, erscheint es dem ZVB sinnvoll, dass sowohl Zeltplatz als auch Wakeboardanlage in einer Hand bleiben, damit es dem Betreiber möglich ist, die Synergieeffekte beider Teilbereiche zu nutzen und die Zulassung zum Zeltplatz auch nur auf sportbegeisterte Familien und Jugendliche zu begrenzen, erklärt ZVB-Geschäftsführer Dieter Hofer.

Für den Betrieb der beiden Bereiche muss ein Betriebsgebäude mit angeschlossener Gastronomie sowie sanitärer Anlage neu gebaut werden. Die Gebäude sollen sich laut Vorgaben des ZVB harmonisch in das Landschaftsbild einfügen und den vorhandenen Strandbereich nicht verbauen. Da der Großteil der Anlage auf den Flächen des Freistaats Bayern errichtet wird, ist ein Verkauf der Flächen oder eine Vergabe im Erbpachtverfahren nicht möglich.

Dem Bewerber wird für die Errichtung und den Betrieb der Wakeboardanlage mit angeschlossenem Jugendzeltplatz ein langfristiger Pachtvertrag von 25 Jahren mit entsprechender Verlängerungsoption in Aussicht gestellt.

Zum jetzigen Zeitpunkt bis voraussichtlich Anfang des dritten Quartals 2015 befindet sich ein Biologe zur Erstellung des SAP-Gutachtens (spezielles artenschutzrechtliche Prüfung) in dem Gebiet. Erst danach kann Hofer zufolge eine verbindliche Aussage zur überbaubaren Fläche getroffen werden. Die Ausschreibung für die Errichtung und den Betrieb der genannten Einrichtungen muss parallel zum SAP-Verfahren erfolgen, damit nach dessen Abschluss zeitnah mit der Verwirklichung der Anlagen begonnen werden kann.

Dass der ZVB einen geeigneten Investor für die Wakeboardanlage finden wird, davon ist Landrat Gerhard Wägemann überzeugt, wie er erst vor Kurzem in der jüngsten ZVB-Sitzung bekräftigte. Eine vergleichbare Anlage im Oberpfälzer Seenland habe sich für alle Beteiligten als voller Erfolg erwiesen.
 

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