Wildernde Hunde: Polizei klärt auf, wann Leine erforderlich ist

9.4.2018, 14:32 Uhr

Ein Vorfall ereignete sich in einem Waldstück bei Nennslingen im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: Hier hetzten Hunde ein Reh in einen Zaun und bissen es anschließend tot. In Neunkirchen am Brand im Landkreis Forchheim drangen zwei frei laufende Hunde am frühen Sonntagmorgen in einen Kaninchenstall im Honingser Weg ein und rissen zwei Kaninchen.

Nach Angaben der Kaninchen-Besitzer soll es sich bei dem Hund um einen langhaarigen schwarzen deutschen Schäferhund gehandelt haben. Der zweite Hund soll etwas kleiner und heller gewesen sein - vermutlich ebenfalls ein Schäferhund. 

Die Polizei Forchheim bittet um Hinweise zur Herkunft der Hunde unter 09191/70900.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Samstag in einem Ortsteil südlich von Höchstadt: Eine Hundebesitzerin führte ihren Wolfshund beim Spaziergang unangeleint aus. Der Hund entfernte sich und hetzte einem Reh hinterher. Der Jagdpächter, der den Vorfall beobachtete, erstattete Anzeige. 

Die Polizei klärt daher über den Leinenzwang auf: Grundsätzlich gibt es in bayerischen Wäldern zwar keinen Leinenzwang. Allerdings sind die Halter von Vierbeinern verpflichtet, ihren Hund stets in Ruf- und Sichtweite unter Kontrolle zu halten.

Stellt ein Jäger einen wildernden Hund fest, ist er in letzter Konsequenz berechtigt und sogar verpflichtet, diesen zu erlegen, um das im Wald lebende Wild zu schützen. Derzeit bekommen viele Wildtiere ihre Jungen. Hundehalter werden deshalb um besondere Rücksicht gebeten.  


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.