Zum Schuljahresbeginn

8.9.2018, 06:00 Uhr
Zum Schuljahresbeginn

© Markus Steiner

„Schicken Sie ihr Kind rechtzeitig auf den Weg!“, lautet ein Ratschlag der Polizei. Denn die Schulanfänger müssen ihren Schulweg in Ruhe, ohne Hektik und Panik bewältigen können. Die Möglichkeit, dass die Erstklässler auf ihrem Schulweg abgelenkt werden, sollte dabei einkalkuliert werden.

Die Ordnungshüter wissen aus Erfahren: „Eile im Straßenverkehr kann tödlich sein!“ Und sie raten dazu, alle Schulkinder, nicht nur die Schulanfänger, so anzuziehen, dass sie auch bei schlechtem Wetter gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden. Dabei sollten Eltern darauf achten, dass Kapuzen das Sichtfeld des Kindes nicht einengen und nicht zu einem Tunnelblick führen.

Zum Schulbeginn erhalten die Erstklässler von der Verkehrswacht ein reflektierendes Kleidungsstück in ei­ner Signalfarbe, eine Warnweste, ein Trapez, eine Mütze oder Ähnliches. Die Polizei bittet die Eltern: „Bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind die reflektierende Kleidung auf dem Schulweg auch anzieht. Die Grundregeln für den sicheren Schulweg lauten: „Sehen und gesehen werden!“

Grundsätzlich sei es auch aus Sicht der Polizei zu begrüßen, wenn die Kinder selbst mit dem Fahrrad in die Schule fahren und nicht jeden Tag von ihren Eltern mit dem Auto gefahren werden. Der Schulweg mit dem Fahrrad ist aus Sicht der Polizei aber besonders gefährlich, da sich die Kinder zusätzlich auf das Fahren konzentrieren müssten. Daher sollten Eltern ihr Kind erst alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren lassen, wenn es die Fahrradprüfung in der vierten Klasse erfolgreich bestanden hat, raten die Ordnungshüter. Zudem sollten die Eltern unbedingt darauf achten, dass das Fahrrad betriebs- und verkehrs­sicher ist. Auch Kleinigkeiten, wie ein fehlender Reflektor, könnten Kindern im Straßenverkehr bereits zum Verhängnis werden, wenn sie im Dunkeln übersehen werden.

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