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Die beiden Pferde des Mannes hatten seit 2004 mehrfach Probleme gemacht, weil sie immer wieder aus ihrer Koppel ausgerissen waren. Die Vorfälle wurden im Lauf der Zeit immer dramatischer. So gab es beispielsweise im September 2010 wegen der beiden frei laufenden Pferde einen Autounfall. Im Sommer vergangenen Jahres konnten sich zwei Reiterinnen nur noch knapp vor dem wild gewordenen Hengst in Sicherheit bringen. Als der Hengst und der Wallach im September 2011 erneut aus der Koppel am Schmalwieser Weg ausbüchsten, war der Höhepunkt erreicht: Die Tiere brachten Jugendliche in Gefahr, die gerade bei der nahegelegenen PSG einen Reitkurs machten.
Lange versuchte die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ellingen eine gütliche Lösung zu finden. Sie machte Auflagen, wie die Koppel zu sichern ist, ordnete an, dass die Tiere stets am Zügel zu führen seien und schickte den Bescheid heraus, dass der Hengst zu kastrieren ist – in der Hoffnung, dass er damit ruhiger würde. Doch: Der Mann zeigte sich uneinsichtig und unternahm gar nichts. Als er persönlich ein Gespräch mit ihm suchte, bedrohte der Mann ihn mit der Peitsche, berichtete Bürgermeister Walter Hasl gestern im Ansbacher Verwaltungsgericht. Die VG Ellingen sah schließlich keine andere Lösung mehr und untersagte dem Mann im September 2011 die Pferdehaltung. Die VG veranlasste schließlich die Unterbringung der Tiere.
Vor Gericht zeigte sich der Mann, der seinen Lebensunterhalt mit Waldarbeiten (dafür braucht er die Pferde) verdient, gestern wesentlich einsichtiger. Sein Weißenburger Rechtsanwalt schilderte, dass er inzwischen eine neue Koppel an den Rosswiesen (nahe der B-2-Ausfahrt Ellingen-Nord) geschaffen habe und dass sein Mandant vorgehabt hatte, den Hengst kastrieren zu lassen, als er ihm im Oktober 2011 weggenommen wurde. Die von der VG gesetzte Frist hierfür war bereits am 1. September abgelaufen.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes unter Vorsitz von Richter Eckhard Nagel versuchte eine Brücke für einen Kompromiss zu bauen. Nagel schlug vor, die VG könne den Vollzug des Bescheides für zwei Jahre aussetzen, vorausgesetzt, die neue Koppel entspricht den Vorgaben und der Hengst wird durch einen Wallach oder eine Stute ersetzt bzw. kastriert.
Die knappe Replik von Bürgermeister Hasl: „Das kann ich nicht verantworten.“ Schließlich sei bei der neuen Koppel nicht zuletzt wegen der Nähe zur B 2 die Gefahr zu groß, dass ein Unfall mit Personenschaden passiere. Zudem habe es sich seit 2004 nicht immer um das selbe Pferdepaar gehandelt, das Probleme machte. Somit würde wohl auch ein Austausch des Hengstes kaum Besserung bringen. Zudem habe der Mann zu oft behördliche Anordnungen einfach ignoriert.
Auch der Richter musste einräumen, dass sich der Halter „jahrelang nicht gekümmert“ hat. Derart viele Vorfälle wie bei dem Ellinger habe er in seinen 30 Jahren am Verwaltungsgericht nicht erlebt, stellte Nagel fest. Wenig positiv wirkte sich auch aus, dass bei den Polizeieinsätzen regelmäßig die Uneinsichtigkeit des Pferdehalters explizit vermerkt worden ist.
Letztlich entschieden der Vorsitzende Richter, seine beiden Kollegen und die beiden Laienrichter nach einer dreiviertelstündigen Beratung die Abweisung der Klage. Es bestehe kein Zweifel, dass durch die Pferdehaltung des Ellingers eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Angesichts dessen, dass die Existenz des Mannes an den Pferden hänge (derzeit bezieht er Hartz IV) hätte die Verwaltung auch weniger schwere Mittel erwägen können, doch letztlich habe der Mann sich über Jahre hinweg nicht um die Probleme, die seine beiden Pferde verursachten gekümmert und auch kein Interesse an einer Kooperation mit den Behörden gezeigt. Zudem hätte angesichts der Vermögensverhältnisse ein Zwangsgeld wohl auch kein Umdenken bei dem Pferdehalter bewirkt.