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Die beiden Windkraftanalgen, die noch heuer errichtet werden sollen, wird die neu gegründete Kommandit-gesellschaft „Bürgerwindenergie Kaltenbuch-Bergen GmbH & Co. KG“ betreiben. Jeder der Rotoren mit einem Durchmesser von 101 Metern hat eine Nennleistung von drei Megawatt. Insgesamt sollen von den beiden Anlagen jährlich zwischen 13,5 und 15 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden. Das entspricht in etwa dem Verbrauch von 4000 Haushalten.
Großes Novum bei den zwei geplanten Windrädern ist die Beteiligung der Bevölkerung. Bei einer Gesamtinvestition von knapp zehn Millionen Euro sollen 30 Prozent des Kapitals durch private Anteilseigner finanziert werden, erläutert Erich Wust, der mit seinem Unternehmen „Wust Wind & Sonne“ zahlreiche Anlagen in Mittelfranken geplant hat und betreut. „Das schafft Wertschöpfung hier vor Ort“, freut sich Bergens Bürgermeister Werner Röttenbacher. Bei zwei Info-Veranstaltungen in der Gemeinde sei das Vorhaben auf breite Zustimmung gestoßen.
Mittlerweile ist Wust zufolge die Hälfte des anvisierten Eigenkapitals bereits vorhanden, die Reservierungsphase für private Investoren läuft. „Bürger aus Bergen und den umliegenden Orten können sich noch beteiligen“. Vorgesehen sind rund 100 Anteilseigner. Finanziell beteiligen wollen sich Wust zufolge auch regionale Banken. Von ihnen sollen rund 70 Prozent des Kapitals als Darlehen kommen.
Die beiden neuen Rotoren sollen sich unweit der bereits stehenden Windräder nahe der Bergen-Burgsalacher Gemeindegrenze drehen. Die Entfernung zum Burgsalacher Ortsteil Indernbuch beträgt nach Auskunft von Erich Wust knapp 900 Meter in nordwestlicher Richtung.
Die neuen Flächen für die Windkraftnutzung auf der Jurahöhe unweit des Alptraufs hat die Gemeinde Bergen per Gutachten eines Fachplaners ermitteln lassen. „Ausreichend Wind ist dort ja vorhanden“, blickt Wust auf die anderen Rotoren in diesem Jura-bereich. Die Ackerflächen sollen nun als Sonderbaufläche für Windkraftnutzung im Flächennutzungsplan verankert werden.
In dem öffentlichen Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, in dem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, liegen die Unterlagen ab Dienstag, 31. Januar, bis zum 14. März bei der Verwaltungsgemeinschaft Ellingen, bei der Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen sowie im Umweltamt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen auf. Bürger können die Unterlagen zu den Dienstzeiten der Verwaltungen und Behörde einsehen und Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, und damit gegen das Vorhaben, geltend machen.
Diese Einwendungen sollen dann bei einem öffentlichen Termin am Dienstag, 3. April, bewertet werden und gegebenenfalls in die Änderung des Flächennutzungsplanes einfließen.