Zu gefährlich? Drohnen-Ärger in bayerischen Skigebieten

16.12.2017, 13:54 Uhr
Zu gefährlich? Drohnen-Ärger in bayerischen Skigebieten

© Felix Kästle/dpa

Drohnen könnten auf den Skipisten in Bayern zu einem Problem werden. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, wollen immer mehr Privatpersonen ihre Abfahrt mit einer Drohne filmen, haben diese möglicherweise aber nicht unter Kontrolle. "Bei uns ist jetzt Gott sei Dank – da klopf' ich drei Mal aufs Holz – noch nichts passiert", sagt Andreas Stadler von der Arber-Bergbahn im Bayerischen Wald. Auch in den anderen Skigebieten in Bayern ist bisher noch niemand durch eine Drohne verletzt worden.

Das liegt vermutlich an den strikten Vorgaben: Es gibt zwar kein Gesetz, das die Nutzung von Drohnen speziell in Skigebieten regelt. Aber die meisten Betreiber erteilen nur in Ausnahmefällen eine Drehgenehmigung. "Damit sichern wir uns ab. Im Zweifelsfall sind wir nicht dafür verantwortlich, wenn ein Unfall passiert oder die Drohne über unerlaubtes Gebiet fliegt", sagt Verena Lothes von der Zugspitzbahn. Das gilt vor allem für Werbeagenturen oder Medien. Für Privatpersonen sind Drohnen dort sowieso verboten.

"Wer auf der Piste eine Drohne aus seinem Rucksack packt, der wird von uns angesprochen und muss dann eben von dannen ziehen", erklärt Jörn Homburg vom Skigebiet Oberstdorf/Kleinwalsertal. Wer möchte, kann aber auf der Homepage einen Antrag auf "Drohnennutzung am Berg" stellen. Dazu muss man ein Formular ausfüllen, eine Haftpflichtversicherung für die Drohne abschließen und eine Kopie der Fluglizenz hochladen.

Drohnen-Prüfung mit Lizenz

Die Fluglizenz ist in Deutschland sowieso für alle Drohnen ab zwei Kilo Pflicht. Das sieht nämlich die sogenannte "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vor, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im April eingeführt hat. Demnach kann jeder ab 16 Jahren eine Drohnen-Prüfung absolvieren und damit eine Pilotenlizenz bekommen. In der Verordnung steht auch, dass keine Drohnen über Menschenansammlungen oder Naturschutzgebiete fliegen dürfen.

Viele Hobbyfilmer haben davon aber noch nie etwas gehört. Die Betreiber der Arber-Bergbahn haben deshalb die wichtigsten Regeln auf Facebook nochmal zusammengefasst. "Wir haben sechs Gebote aufgestellt", erklärt Pressesprecher Andreas Stadler. "Erstes Gebot: Du musst die Auflagen des Bundesministeriums einhalten." Ein anderes Gebot legt einen Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern zu anderen Skifahrern fest. Oder dass Filmaufnahmen erst von der Bergbahn freigegeben werden müssen.

Karte der Skigebiete

Außerdem steht Stadler gerade mit den Betreibern von "map2fly" in Kontakt. Auf der Homepage können Drohnenpiloten auf einer Landkarte nachschauen, in welchen Gebieten sie starten dürfen oder eben nicht. "Uns fehlt nur noch eine Karte mit den genauen Grenzen des Skigebiets", sagt der Sprecher. In ein paar Wochen soll auf der Homepage dann auch die Arber-Bergbahn zu finden sein.

Eigene Drohnen-Zonen, wie sie in anderen Ländern teilweise schon ausprobiert werden, sind auf den bayerischen Pisten momentan noch kein Thema. Die Gefahr sei einfach zu groß, sagt Andreas Brandtner von der Steinplatte und erinnert an den Unfall beim Weltcup in Italien im Dezember 2015. Damals wäre Skirennläufer Marcel Hirscher beinahe von einer abstürzenden Drohne getroffen worden.

Mit Genehmigung lassen sich allerdings atemberaubende Aufnahmen machen. Hier die schönsten Bilder von Nürnberg aus der Luft:

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