23°C
Freitag, 25.05. - 19:51 Uhr
Login
Info
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos!
Passwort vergessen
Info
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!

E-Mail-Adresse
Druckversion

2000 Euro für 22 Jahre alte Pommes

Galerie muss Schadenersatz zahlen - Unklar ob "Pommes d'or" wirklich Kunst sind - 09.02. 09:51 Uhr

MÜNCHEN  - Teure Pommes: 2000 Euro muss eine Münchner Galerie für Jahrzehnte alte Kartoffelstäbchen berappen. Ein Künstler bekam vor dem Münchner Oberlandesgericht Recht. Dabei wurde nicht einmal geklärt, ob die Fritten überhaupt Kunst waren.


Der Rechtsanwalt des Klägers zeigt im Oberlandesgericht in München den goldenen Abguss zweier Pommes Frites. Vor dem Münchner Oberlandesgericht streitet ein Künstler mit seiner ehemaligen Galerie um zwei 22 Jahre alte Pommes. Wie das Gericht mitteilte, hält der Mann die beiden Fritten für Kunst und fordert sie von seiner Galerie zurück.
Der Rechtsanwalt des Klägers zeigt im Oberlandesgericht in München den goldenen Abguss zweier Pommes Frites. Vor dem Münchner Oberlandesgericht streitet ein Künstler mit seiner ehemaligen Galerie um zwei 22 Jahre alte Pommes. Wie das Gericht mitteilte, hält der Mann die beiden Fritten für Kunst und fordert sie von seiner Galerie zurück.
Foto: dpa
Der Rechtsanwalt des Klägers zeigt im Oberlandesgericht in München den goldenen Abguss zweier Pommes Frites. Vor dem Münchner Oberlandesgericht streitet ein Künstler mit seiner ehemaligen Galerie um zwei 22 Jahre alte Pommes. Wie das Gericht mitteilte, hält der Mann die beiden Fritten für Kunst und fordert sie von seiner Galerie zurück.
Der Rechtsanwalt des Klägers zeigt im Oberlandesgericht in München den goldenen Abguss zweier Pommes Frites. Vor dem Münchner Oberlandesgericht streitet ein Künstler mit seiner ehemaligen Galerie um zwei 22 Jahre alte Pommes. Wie das Gericht mitteilte, hält der Mann die beiden Fritten für Kunst und fordert sie von seiner Galerie zurück.
Foto: dpa

Eine Kunstgalerie muss einem Künstler für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung verletzt hat.

Die Fritten hatten 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens „Pommes d'Or“ gedient. Das Gericht befasste sich – anders als die Vorinstanz – nicht mit der Frage, ob auch die Kartoffelstäbchen selbst Kunst waren. Unabhängig davon hätten sie einen wirtschaftlichen Wert: Eine als Zeugin geladene Kunstsammlerin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Fritten gerne für 2500 Euro gekauft hätte. Der Verkauf sei nun nicht möglich gewesen – dem Künstler seien somit Einnahmen entgangen. „Der Wertverlust für den Künstler ist durch ein schuldhaftes Verhalten der Galerie eingetreten“, sagte Gerichtssprecher Wilhelm Schneider. Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

"Lügenhaus fällt zusammen"

Der Künstler Stefan Bohnenberger freute sich über die Entscheidung. „Das Lügenhaus des Galeristenpärchens ist in sich zusammengefallen“, sagte er.

Die Galeristin Andrea Tschechow hingegen sieht in den Urteil ein schlechtes Signal für den Kunstmarkt. Es habe sich bei den ursprünglichen Pommes nicht um Kunst gehandelt. Sie zweifele, ob diese Fritten überhaupt hätten verkauft werden dürfen, da sie Vorlagen zu einem Unikat waren und für weitere Abdrücke hätten missbraucht werden können.

Bohnenberger hatte bei der Trennung von der Münchner Galerie „Mosel und Tschechow“ im Jahr 2005 die Gold-Fritten zurückverlangt, später wollte er auch die Kartoffelstäbchen selbst. Die Goldfritten bekam er nach längerem juristischem Tauziehen für knapp 1000 Euro für die Herstellungskosten, die seinerzeit die Galerie bezahlt hatte. Das Landgericht hatte aber in erster Instanz einen Schadensersatz für die Original-Fritten abgelehnt, da der Künstler nicht ausreichend dargelegt habe, dass es sich um Kunst handelte. 



dpa

Ihr Kommentar

Name:
 
Info
Bestätigungswort

Um Ihren Kommentar abzusenden, geben Sie bitte das Bestätigungswort ein. Nicht lesbar? Erzeugen sie durch Klick darauf einen neuen Text.