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Einbrecher in Kindergarten auf frischer Tat festgenommen

46-Jähriger zerschlug Fensterscheibe und entwendete Bargeld - drei weitere Delikte - 22.02. 16:14 Uhr

FÜRTH  - Nach einem Einbruch in einen Kindergarten am Mittwochmorgen konnte ein 46-jähriger Tatverdächtiger noch am Tatort festgenommen werden. Er führte Diebesgut mit sich, die einem weiteren Diebstahl in der gleichen Nacht zugeordnet werden konnte.


Um 2 Uhr morgens ging ein Alarm bei der Polizei Fürth über einen möglichen Einbruch in den Kindergarten in der Fürther “An der Martersäule“ ein. Umgehend fuhren mehrere Streifenbesatzungen mit einem Diensthund zu dem Kindergarten, der schließlich umstellt wurde. Bei der Absuche des Innenraumes konnte schließlich ein 46-jähriger Tatverdächtiger festgenommen werden.

Der Einbrecher hatte sich durch Manipulation an einem Fenster auf der rückwärtigen Gebäudeseite Zutritt zu dem Anwesen verschafft. Neben Bargeld, führte der Beschuldigte weiteres Diebesgut mit sich, das zwischenzeitlich einem in der gleichen Nacht stattgefundenen Einbruch in einen Getränkemarkt in der Wehlauer Straße (Westvorstadt) zugeordnet werden konnte. Auch hier hatte der 46-Jährige zunächst zwei Stäbe einer Fenstervergitterung durchgesägt und war anschließend durch Einschlagen einer Fensterscheibe durch diese in den Verkaufsraum gelangt.

Sachschaden von mehreren hundert Euro

Entsprechendes, bei der Tat Verwendung gefundenes Einbruchswerkzeug konnte ebenso bei dem Tatverdächtigen aufgefunden und sichergestellt werden. An beiden angegangenen Tatorten entstand jeweils ein Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Der Beschuldigte, der zur Tatzeit mit deutlich über einem Promille alkoholisiert war und der nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ohne festen Wohnsitz ist, räumte in seiner Vernehmung die ihm zur Last gelegten Taten ein.

Die Ermittler des Fürther Fachkommissariates prüfen nun, ob der Mann noch für weitere gleich gelagerte Straftaten in Frage kommen könnte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Bei der Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass gegen den 46-Jährigen auch zwei Haftbefehle wegen gleichgelagerter Delikte vorlagen. 



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