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Etappen-Erfolg für Samsung in Streit mit Apple

Gericht sah keine Patentverletzung durch Galaxy Tab 10.1N - 02.02. 16:41 Uhr

München/Berlin  - Samsung hat im Ideenklau-Streit mit Apple nach mehreren Rückschlägen in Folge einen Etappensieg in München erzielt. Apple scheiterte vor dem Landgericht am Mittwoch mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Tablets Galaxy Tab 10.1N und des neuen Smartphones Galaxy Nexus.


Das Galaxy Tab 10.1: Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau vor.
Das Galaxy Tab 10.1: Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau vor.
Foto: Robert Vos (dpa)
Das Galaxy Tab 10.1: Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau vor.
Das Galaxy Tab 10.1: Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau vor.
Foto: Robert Vos (dpa)

Samsung begrüßte die Entscheidung und kündigte einen weiteren entschiedenen Kampf in dem weltweit geführten Streit an. Apple führte in München nach Informationen des Patentexperten Florian Müller ein Patent für eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm ins Feld, das häufig bei dem Prozessen zum Einsatz kommt.

Samsung hatte zuletzt in zwei Verfahren das Landgericht Mannheim nicht von einer Patentverletzung durch Apples iPhone überzeugen können. Zudem erhielt das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Woche den seit Sommer geltenden Verkaufsstopp gegen Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 aufrecht. Allerdings sahen die Richter das von Apple angeführte grundsätzliche Design-Muster nicht verletzt, sondern nur sein iPad auf unlautere Weise nachgeahmt.

Das Modell 10.1N ist eine modifizierte Version, um das Vertriebsverbot zu umgehen. Apple will auch dieses Tablet stoppen. Außerdem leitete die EU-Kommission ein Ermittlungsverfahren gegen Samsung wegen des Verdachts des Missbrauchs von Patentrechten ein. Hintergrund ist, dass Samsung der Konkurrenz oft die Verletzung von Patenten vorwirft, die zum Grundstock von Telekommunikationsstandards gehören. Für solche Fälle gelten besondere Regeln bei der Gewährung von Lizenzen. 



dpa

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