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Die Kastration sei eine Verstümmelung, die nicht rückgängig zu machen sei und erhebliche „physische und psychologische“ Folgen haben könne, stellten die Experten fest. Eine Delegation des Komitees hatte sich Ende 2010 in mehreren deutschen Bundesländern in Polizeiwachen, Gefängnissen und geschlossenen Anstalten einen Eindruck verschafft.
Deutschland ist neben Tschechien das letzte europäische Land, in dem die Kastration von Sexualtätern noch erlaubt ist. Zwar müssen sie über 25 Jahre alt sein, über die möglichen Nebenwirkungen informiert werden und dem Eingriff schriftlich zustimmen. Aber es sei nicht sichergestellt, dass sich die Betroffenen „wirklich frei und gut informiert“ für den Eingriff entscheiden, heißt es im Bericht.
Die Bundesrepublik verteidigte den Eingriff mit dem Hinweis auf eine deutlich verringerte Rückfallquote. Sie verwies auf eine Untersuchung aus dem Jahre 1997, die 104 zwischen 1970 und 1980 kastrierte Sexualstraftäter betraf. Nur drei Prozent wurden rückfällig. In einer Kontrollgruppe von 53 Sexualtätern, die nicht chirurgisch kastriert wurden, wurde fast jeder Zweite rückfällig.
Dennoch sei Kritik nachzuvollziehen, räumte die Bundesregierung ein. Daher werde der Eingriff heute nur noch „in wenigen Einzelfällen“ vorgenommen. Die Bundesregierung stellte eine Debatte im Deutschen Ethikrat in Aussicht.