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Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) warb am Montag für ein entsprechendes Gesetz, und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe stellte bereits für Donnerstag eine Resolution des Bundestags in Aussicht, die dort auf eine breite Mehrheit hoffen darf.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fand Zeitungsberichten zufolge ebenfalls klare Worte zum umstrittenen Kölner Urteil. „Bild“-Zeitung und „Financial Times Deutschland“ zitierten die Kanzlerin unter Berufung auf CDU-Mitglieder mit den Worten: „Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation.“
Das Kölner Landgericht hatte Beschneidungen kürzlich als Körperverletzung gewertet und damit über Deutschlands Grenzen hinaus für Empörung gesorgt. Sowohl im Judentum als auch im Islam ist die Beschneidung von Jungen ein wichtiges Ritual mit langer Tradition. Schon in der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung eine rechtliche Klarstellung angekündigt. Auch die für Familie und Jugend zuständige Ministerin Schröder betonte jetzt, eine verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidung von Jungen müsse weiter erlaubt sein. „Jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland darf nicht unmöglich gemacht werden“, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Eine entsprechende Resolution wird der Bundestag wohl schon bei seiner Sondersitzung am kommenden Donnerstag mit großer Mehrheit beschließen. Wie die in Bielefeld erscheinende „Neue Westfälische“ (Dienstag) berichtet, wollen die Fraktionen von Union, SPD, FDP und Grünen einen gemeinsamen Antrag einbringen. Angesichts der tiefgreifenden Verunsicherung wäre eine solche Resolution ein gutes Signal, sagte Gröhe nach einer Sitzung des CDU-Vorstands. „Wir wollen jüdisches, wir wollen muslimisches Leben in der Bundesrepublik Deutschland und respektieren Jahrhunderte alte religiöse Traditionen.“
Religiös motivierte Beschneidungen müssen nach Ansicht des Vorsitzenden der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry Brandt, gesetzlich abgesichert werden. «Verantwortungsbewusste Beschneidungen müssen weitergehen dürfen – vollkommen legal und gesetzlich abgesichert», schrieb Brandt in einem Gastbeitrag für die «Bild am Sonntag». «Es reicht nicht, Beschneidung lediglich straffrei zu stellen. Nur so kann Religionsfreiheit in Deutschland glaubwürdig Bestand haben.»
Brandt reagierte damit auf das heftig Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung in einem Urteil von Ende Juni als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Der Rabbiner schrieb dazu, er wolle den Richtern keinerlei niedere Motive unterstellen. «Es gibt eben auch schlechte und falsche Urteile. Recht ist beileibe nicht immer auch Gerechtigkeit.»
In der CSU gibt es Bedenken gegen eine gesetzliche Erlaubnis der rituellen Beschneidung von Jungen. Thomas Silberhorn, Obmann der CSU im Rechtsausschuss des Bundestages, sagte der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung», dass jede Ohrfeige den Tatbestand der Körperverletzung erfülle - «also auch die männliche Beschneidung». Der Rechtspolitiker fügte hinzu: «Eine Rechtfertigung mit dem elterlichen Sorgerecht oder mit der Religionsfreiheit würde gravierende Abgrenzungsschwierigkeiten aufwerfen und kann deshalb nicht vollends überzeugen.»
Silberhorn plädierte stattdessen für eine Straffreistellung. «Ein Beispiel dafür bietet die Regelung der Abtreibung: Sie bleibt rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft.»
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), sagte der Zeitung, es gebe in der Gesetzgebung eine Lücke. «Diese Lücke muss allerdings nicht ein Gericht schließen, sondern der Gesetzgeber, nach gründlicher Erwägung.»
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt dem Bericht zufolge prüfen, wie die Beschneidung von Jungen rechtssicher möglich gemacht werden kann. Das Urteil stelle nach Auffassung des Ministeriums einen Bruch mit der überwiegenden Rechtsauffassung dar. Die Formulierung eines Gesetzes sei mit erheblichen rechtstechnischen Schwierigkeiten verbunden. Insbesondere solle ausgeschlossen werden, dass auch Mädchen aus religiösen oder kulturellen Gründen beschnitten werden können.
Das umstrittene Urteil stößt in der Linkspartei auf Zustimmung. Der religionspolitische Sprecher Raju Sharma sagte der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung», eine Beschneidung sei ein «schwerer Eingriff» in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes. Diese habe der Staat zu schützen. Dagegen müssten die auf religiösen Traditionen begründeten Wünsche der Eltern zurückstehen. Insofern sei das Kölner Urteil «im Kern eine zutreffende Güterabwägung».