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Regierung geht auf Distanz zum umstrittenen Meldegesetz

Sprecher Steffen Seibert kündigt Änderungen an - Opposition will Vorhaben stoppen - 09.07.2012 16:53 Uhr

Berlin  - Die Bundesregierung geht davon aus, dass das umstrittene Meldegesetz im weiteren parlamentarischen Verfahren wieder geändert wird. Das machte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin deutlich. Zuvor hatte die Opposition nicht mit Kritik gespart. Nun rudert auch Schwarz-Gelb zurück. Was bleibt, ist der Vorwurf mangelnder Sensibilität für die Daten der Bürger.

Ein Mann füllt im Kreisverwaltungsreferat in München das Formular zur Speicherung von Übermittlungssperren aus.
Ein Mann füllt im Kreisverwaltungsreferat in München das Formular zur Speicherung von Übermittlungssperren aus.
Foto: Nicolas Armer (dpa)
Ein Mann füllt im Kreisverwaltungsreferat in München das Formular zur Speicherung von Übermittlungssperren aus.
Ein Mann füllt im Kreisverwaltungsreferat in München das Formular zur Speicherung von Übermittlungssperren aus.
Foto: Nicolas Armer (dpa)

 Nach massiver Kritik will die schwarz-gelbe Koalition im Entwurf ihres neuen Melderechts den Datenschutz wieder verschärfen. Die Bundesregierung, die den Gesetzesentwurf eingebracht hatte, habe zwar keinen Einfluss mehr auf das weitere parlamentarische Verfahren. Sie hoffe aber, dass der Entwurf doch noch geändert werde, und der Datenschutz darin einen größeren Raum erhalte, machte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin deutlich.

Im September muss sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Mehrere Länder, darunter auch unionsgeführte, haben Widerstand gegen die jetzige Fassung angekündigt. Damit könnte der ursprüngliche Entwurf der Regierung, der wesentlich datenschutzfreundlicher war, über den Umweg des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat wieder in Kraft gesetzt werden.


Der Innenausschuss-Vorsitzende Wolfgang Bosbach sagte der dpa, Grund für die Änderung sei gewesen, dass man mit der Einwilligungsklausel keinem Bundesland etwas habe aufdrängen wollen, was bisher nicht in den Ländergesetzen enthalten war. Die Widerspruchsklausel, die stattdessen aufgenommen wurde, habe auch das Bundesverwaltungsgericht 2006 in einem Urteil gefordert.

Der Hauptgeschäftsführer des Telekom-Verbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, sagte: «Nach Acta dürfte dies innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall werden, wo der Druck der Straße ein Gesetz kippt. ... Die Zeiten sind vorbei, in denen einschlägige Gesetzesvorhaben im Hauruck-Verfahren durch das Parlament getrieben werden können.»

In der ursprünglichen Gesetzesfassung der Bundesregierung war vorgesehen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen mussten. In der im Innenausschuss des Parlaments verschärften Gesetzesfassung muss nun der Bürger von sich aus Widerspruch einlegen.

Der vom Parlament ohne Aussprache gebilligte Entwurf sieht außerdem vor, dass Meldeämter Daten wie Name und Anschrift an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne den jeweiligen Bürger zu fragen. Dieser kann zwar auch weiterhin vorbeugend Widerspruch einlegen - dieser gilt künftig aber nicht, wenn die Adresshändler vom Amt nur bereits vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen.

Verabschiedet hatte der Bundestag das schon heftig diskutierte Gesetz pikanterweise just, als Deutschland und Italien im Halbfinale der Fußball-Europameisterschaft am 28. Juni gegeneinander spielten. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren nur wenige Abgeordnete anwesend.

Seehofer und Aigner lehnen Gesetz ab

Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war, ist die umstrittene Verschärfung des Meldegesetzes „auf ausdrücklichen Wunsch der CSU zustande gekommen“. In der Koalition zeigt man sich daher irritiert über die Kritik der CSU-Spitze. Der CSU-Chef, Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer, sowie Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kündigten am Morgen an, das verschärfte Meldegesetz zu stoppen.

„Wenn das stimmt, was ich bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen“, sagte Seehofer am Montag vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. Aigner sagte mit Blick auf die Bundesratsberatungen über das Gesetz: „Bayern kann hier seine Stimme erheben – und dafür werde ich auch werben.“ Aigner machte erneut klar, dass der zuständige Bundestagsausschuss das von der Regierung vorgelegte Gesetz ohne Rücksprache geändert und verschärft habe.

Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl, der als Initiator der Verschärfung gilt, sprach in München von einer "vernünftigen und ausgewogenen Lösung", mit der den Interessen des Datenschutzes ebenso Rechnung getragen werde wie denen von Versandhändlern, die säumige Zahler ausfindig machen wollten. "Es gibt laut höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland kein Recht, sich zu verstecken", sagte Uhl. Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz, die den entsprechenden Änderungsantrag für ihre Fraktion mit unterschrieben hatte, erklärte: "Wir laden die CDU/CSU-Fraktion herzlich ein, schnellstmöglich zu einer Einwilligungslösung im Melderecht zu kommen."

Friedrich: "Inhaltliche" Verbesserung

Der CSU-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich verteidigte dagegen das neue Meldegesetz gegen Kritik von Opposition und Datenschützern. Wer sich „inhaltlich“
mit dem neuen Gesetz auseinandersetze und dieses mit den Meldegesetzen der Länder vergleiche, der werde feststellen, dass der Datenschutz gegenüber der jetzigen Rechtslage verbessert werde. „Dann legt sich die Aufregung vielleicht ein bisschen.“ Das werde auch der Bundesrat in seinen Beratungen feststellen. „Ich warne vorSchnellschüssen“, sagte der Minister, dessen Haus den Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung vorgelegt hatte.

SPD und Grüne kündigen Widerstand an

Zuvor war bekannt geworden, dass der umstrittene Gesetzentwurf im Bundesrat voraussichtlich gekippt werden wird. Von SPD und Grünen regierte Länder haben für die im Herbst anstehende Abstimmung in der Länderkammer bereits ihren Widerstand angekündigt - anders als im Bundestag hat die Koalition dort keine Mehrheit.

Für das grün-rot regierte Baden-Württemberg sagte Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD): „Die Weitergabe von Daten ohne Ausschlussmöglichkeit des Bürgers wird nicht mitgetragen.“ Jeder Bürger müsse dem Handel mit seinen persönlichen Angaben wirksam widersprechen können, sagte er.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, verlangte generell, zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs zurückzukehren, die eine Einwilligung des Bürgers zur Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten durch die Meldebehörde machte. „Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden.“

Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann kritisierte, mit dem neuen Meldegesetz habe die Koalition die Interessen der Adresshändler bedient, zulasten der Bürger. Ähnlich argumentierte der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er warf Schwarz-Gelb im Deutschlandfunk Klientelpolitik vor. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte: "Mitteilungen aus der Bundesregierung muten mittlerweile an wie Nachrichten aus der Stadt Schilda." 

dpa


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