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Unter Vorbehalt: Karlsruhe genehmigt den Rettungsschirm

Richter geben grünes Licht, fordern aber Deckelung der deutschen Haftung - 12.09.2012 10:55 Uhr

Karlsruhe/Berlin  - Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg für den permanenten Euro-Rettungsschirm frei - wenn auch mit Vorbehalten. Die Haftung Deutschlands muss beschränkt bleiben.

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die ehemalige
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vergeblich hofften sie auf ein schärferes Urteil der Richter.
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vergeblich hofften sie auf ein schärferes Urteil der Richter.
Foto: dpa
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die ehemalige
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vergeblich hofften sie auf ein schärferes Urteil der Richter.
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vergeblich hofften sie auf ein schärferes Urteil der Richter.
Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe. Ohne erneute Zustimmung Deutschlands - und damit des Bundestags - dürfen demnach keine höheren Zahlungsverpflichtungen begründet werden.

Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den «Europäischen Stabilitätsmechanismus» ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

Der Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Das Gericht behalte sich allerdings vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten habe.

Unter Vorbehalt segnete der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts den Euro-Rettungsschirm ab.
Unter Vorbehalt segnete der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts den Euro-Rettungsschirm ab.
Foto: dapd
Unter Vorbehalt segnete der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts den Euro-Rettungsschirm ab.
Unter Vorbehalt segnete der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts den Euro-Rettungsschirm ab.
Foto: dapd

«Die Prüfung hat ergeben, dass die angegriffenen Gesetze die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzen», sagte Voßkuhle. «Daher waren die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen.» Andererseits gebe es einige «Unsicherheiten» bei der Auslegung des ESM-Vertrags. Deshalb seien die Vorbehalte erforderlich, um die Haftungsbegrenzung sowie eine ausreichende Informierung von Bundestag und Bundesrat zu sichern.

Über die «Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit» des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets hätte Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, sagte Voßkuhle. Dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, «die direkt vom Volk gewählt sind».

Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37 000 Bürger einer Beschwerde des Vereins «Mehr Demokratie» angeschlossen. Die Kritiker hatten eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen beanstandet.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll den im Mai 2010 gespannten ersten «Rettungsschirm» EFSF ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Raums beitragen. Der ESM soll Krisenländer mit Notkrediten von bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen. Zum ESM-Kapital von 700 Milliarden Euro steuert Deutschland 21,7 Milliarden Bareinlagen und 168,3 Milliarden Garantien bei. Im Extremfall kann der Bundeshaushalt also mit 190 Milliarden Euro belastet werden. 

dapd/AFP


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