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Vergewaltigungsopfer bekommt Schmerzensgeld in Rekordhöhe

Das Landgericht in Wuppertal sprach einer 20-Jährigen 100.000 Euro zu - 05.02.2013 12:52 Uhr

Wuppertal  - Das heute 20-jährige Opfer wurde als 16-jährige mehrfach vergewaltigt. Der Täter, der von Gutachtern als besonders gefährlich eingestuft wird, wurde 2009 zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Eine vergewaltigte junge Frau hat ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro erstritten. Das Wuppertaler Landgericht ging mit der Summe
am Dienstag noch über die Forderung der 20-Jährigen hinaus. Es ist nach Gerichtsangaben das höchste bislang in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer. Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten.


Das Gericht würdigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat: Die heute 20-jährige Frau war als Schülerin im Alter von 16 Jahren in Solingen entführt, tagelang
gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt worden. Zur Tatzeit war sie schwanger.
Der Täter war 2009 zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Geiselnahme und Vergewaltigung verurteilt worden. Gutachter hatten den Mann als besonders gefährlich eingestuft. Weil er Ersttäter war, konnte das Gericht aber keine Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängen. Der Sexualverbrecher stammt aus wohlhabendem Elternhaus und soll Immobilien besitzen.



Richter Karsten Bremer (links), der Vizepräsident des Landgerichts, Siegfried Mielke (Mitte), und Richterin Kerstin Planken.
Richter Karsten Bremer (links), der Vizepräsident des Landgerichts, Siegfried Mielke (Mitte), und Richterin Kerstin Planken.
Foto: dpa
Richter Karsten Bremer (links), der Vizepräsident des Landgerichts, Siegfried Mielke (Mitte), und Richterin Kerstin Planken.
Richter Karsten Bremer (links), der Vizepräsident des Landgerichts, Siegfried Mielke (Mitte), und Richterin Kerstin Planken.
Foto: dpa

Die Klägerin war im Mai 2009 auf dem Schulweg überfallen und verschleppt worden. Sie wurde vier Tage im Haus des damals 29-Jährigen gefangen gehalten, dann gelang ihr die Flucht. Das Wuppertaler Landgericht war schon bei seinem Strafurteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen und hatte ein „unfasslich anmutendes Tatgeschehen“ angedeutet. Der arbeitslose Verkäufer hatte die Schülerin mindestens viermal stundenlang vergewaltigt. Obwohl die Schülerin ihrem Peiniger sagte, im vierten Monat schwanger zu sein, hatte der 29-Jährige nicht von ihr abgelassen. Immer wieder hatte er gedroht, sie umzubringen, wenn sie nicht leise sei. Er werde sie nie wieder gehen lassen.
 

Der psychiatrische Gutachter hatte vor dem Solinger eindringlich gewarnt: Der Mann habe die Tat genossen und sich ihm gegenüber sehr erschreckend geäußert: „Hätte
ich gewusst, wie toll das ist, hätte ich so etwas schon viel früher getan.“ Der Mann sei ein schizoider Einzelgänger, der keine Reue zeige und sehr geplant handele. In seiner
Wohnung fanden die Ermittler sogar eine Art Drehbuch für die Geiselnahme.

 



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