Viele Wege führen zum Medizin-Studienplatz

20.6.2016, 15:50 Uhr
Viele Wege führen zum Medizin-Studienplatz

© Foto: Harald Sippel

Verfahren und Fristen

Wer Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin studieren will, muss zunächst wissen: Die Studienplätze für Studienanfänger werden in Deutschland zentral vergeben, und zwar über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Dortmund. Die Bewerbung erfolgt online über deren Webseite www.hochschulstart.de

Die diesjährigen Abiturienten haben noch bis zum 15. Juli Zeit, sich bei der SfH zu bewerben. Im nächsten Jahr wird der Bewerbungsschluss schon am 31. Mai sein. Wer also noch ein Jahr mit dem Studium warten will, sollte diesen Termin unbedingt im Hinterkopf haben.

Außerdem gilt: „Bei uns an der FAU kann man ein Studium in Medizin oder Zahnmedizin auch im Sommersemester beginnen“, erklärt Gündel. Da endet die SfH-Bewerbungsfrist am 15. Januar.

Die Bewerber werden über drei unabhängige Quoten ausgewählt:

1. Abiturbestenquote (20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze).

2. Wartezeitquote (20 Prozent der Studienplätze).

3. Auswahlverfahren der Hochschulen, kurz AdH (60 Prozent).

In jeder Quote haben die Bewerber die Möglichkeit, bis zu sechs Universitäten anzugeben, an denen sie gerne studieren möchten.

Abiturbestenquoten

Damit sich die besten Abiturienten ihre Wunsch-Universität aussuchen können, ist die Abiturnote das einzige Auswahlkriterium. 1,0-Abiturienten stehen an der Spitze einer Rangliste, 4,0-Abiturienten am Ende. Innerhalb einer Notengruppe, beispielsweise aller Abiturienten mit der Note 1,0, werden die Bewerber in eine eindeutige Reihenfolge gebracht. Die Kriterien dabei sind Wartezeit und geleistete Dienste.

Viele Wege führen zum Medizin-Studienplatz

© Foto: FAU

Wichtig: „Wer unbedingt einen Platz an seiner Wunsch-Uni bekommen möchte, sollte bei der Abiturbestenquote nicht alle sechs möglichen Ortswünsche angeben, sondern nur diejenigen Hochschulen, an denen er wirklich studieren möchte“, sagt Gündel. „Er bekommt dann zwar vielleicht keinen Platz über diese Quote, aber er erhöht seine Chancen, im Auswahlverfahren der Hochschulen an seiner Wunsch-Uni zugelassen zu werden.“

Wartezeit

Über die Wartezeit hat man die Möglichkeit, relativ unabhängig von der Abiturnote einen Studienplatz zu erhalten. Um Wartezeit zu erwerben, muss man aber wirklich warten und darf sich nicht zur Überbrückung der Zeit an einer deutschen Hochschule (Uni, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Berufsakademie) einschreiben. Ansonsten gilt: Je länger die Wartezeit in Semestern, desto weiter vorne der Platz in der Rangliste.

Bei Bewerbern mit gleichlanger Wartezeit hängt der Platz in der Ranliste von Kriterien wie der Abiturnote und geleisteten Diensten ab. Wenn sich von den nach Wartezeit ausgewählten Bewerbern mehr für einen Studienort entschieden haben, als dort Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheiden die soziale Bindung zum Studienort und nachrangig die Abiturnote darüber, wer am Wunschort einen Studienplatz erhält.

Auswahl der Hochschulen

Fast zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Der Name erweckt den Eindruck, dass man sich hierfür bei den Universitäten bewerben muss. „Falsch“, sagt Gündel, „die Bewerbung erfolgt auch hier über die Online-Plattform hochschulstart.de“

Die Unis haben jedoch Einfluss darauf, welche Auswahlkriterien im Verfahren berücksichtigt werden. Manche Unis zum Beispiel treffen eine Vorauswahl, damit sie nicht jeden Bewerber, der die Universität unter den sechs möglichen nennt, im eigentlichen Auswahlverfahren nehmen müssen.

Hierzu wird häufig die Ortspräferenz herangezogen, das bedeutet, die Uni schreibt vor, an welcher Stelle sie unter den sechs möglichen höchstens genannt werden darf. Wer diese Ortspräferenz nicht beachtet, hat an dieser Uni keine Chance. Wichtig: „Bei uns an der FAU gibt es kein solches Vorauswahlverfahren“, sagt Gündel. Im Anschluss an diese Vorauswahl folgt das eigentliche Verfahren. Dazu Gündel: „Hier hat die FAU beschlossen, dass im AdH primär die Abiturnote als Kriterium herangezogen wird.“ Bewerber, die zusätzlich eine fachspezifische Berufsausbildung vorweisen können, erhalten einen Notenbonus von 0,1 im Fach Medizin und Zahnmedizin sowie 0,2 im Fach Pharmazie.

Darüber hinaus wird an der FAU für Medizin und Zahnmedizin das Ergebnis des sogenannten MedizinerTests (Test für medizinische Studiengänge, TMS) berücksichtigt. „Der TMS ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der neben der Abiturnote eine hohe Voraussagekraft für den Erfolg in medizinischen Studiengängen besitzt“, erklärt Gündel. Abhängig vom Testergebnis kann die Abiturnote um 0,2 bis 0,8 verbessert werden.

Hochschulstart prüft anschließend anhand der an den Unis geltenden Auswahlkriterien, ob der Bewerber an den von ihm genannten Universitäten zugelassen werden kann. Die Zulassung erfolgt dann für die in der Rangfolge an günstigster Stelle stehende Hochschule.

Bescheide

Bewerber, die aufgrund der Abiturbestenquote oder der Wartezeit zum Studium zugelassen werden, bekommen den Bescheid Anfang August. Erst Anfang September werden diejenigen Bewerber verständigt, die über das AdH an der von ihnen an erster Stelle genannten Universität zugelassen wurden. Die anderen Bewerber im AdH-Verfahren erhalten ihren Bescheid Ende September.

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