Richter blicken von Neunhof zum Windradberg

11.6.2013, 10:05 Uhr
Neben den beiden bestehenden Windrädern bei Eismannsberg könnten weitere Anlagen entstehen, wenn die offenen Grundstücksfragen geklärt werden können.

© as Neben den beiden bestehenden Windrädern bei Eismannsberg könnten weitere Anlagen entstehen, wenn die offenen Grundstücksfragen geklärt werden können.

Kommenden Donnerstag, 13. Juni, wird nun der Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) aus München gegen 11 Uhr in Neunhof unterwegs sein, um vom Ort, speziell vom denkmalgeschützten Welserschloss aus, die mögliche Wirkung eines Windrades selbst zu erfahren. Diese Beweisaufnahme ist nicht öffentlich. Im Gegensatz zur eigentlichen Gerichtsverhandlung um 15 Uhr am gleichen Tag im Rathaus.

Seit April weiß man bei der Verwaltung in Lauf von dem Termin, erstmals öffentlich bekannt gegeben hat ihn Bürgermeister Bisping erst diese Woche im Bauausschuss. Während die Vertreter der meisten Stadtratsfraktionen schon vor einigen Wochen informiert wurden, bestätigte das Rathaus auf Nachfrage erst jetzt den Termin. Vor allem bei der Bürgerinitiative in Bullach zeigt man sich ob der Informationspolitik der Stadt verärgert, weil auch die BI erst vor kurzem und vor allem „erst nach massiver Nachfrage“ von der Verhandlung in Lauf erfuhr, wie die Sprecherin Stefanie Tiebe-Fett sagt.

„Wir haben ja noch Zeit“, lautete die Antwort aus dem Rathaus, als erstmals nachgehakt wurde. „Da hapert es doch gewaltig mit der Informationspolitik, wenn der Termin seit April bei der Stadt liegt und die BI, die seit drei Jahren aktiv ist und mit den Hufen scharrt, im Juni davon erfährt“, so die Bullacherin. Zumal Bürgermeister Bisping in der Auseinandersetzung mehrmals versprochen habe, Informationen an die Betroffenen immer sofort weiter zu leiten. Wenn man so lange gekämpft habe – allein schon die Berufung und der Besuch des VGH zeigten, dass die Argumente so verkehrt offensichtlich nicht sein können – wenn man also einen kleinen Erfolg erlebe, dann sollte man den Betroffenen auch den Besuch der Verhandlung erleichtern, indem man sie rechtzeitig informiere. Schließlich müsse man sich ja dafür meist Urlaub nehmen, so Tiebe-Fett. Die wie andere Bullacher und Neunhofer auf jeden Fall zur Verhandlung in den Sitzungssaal kommen will.

Annette Nürnberger von der Laufer Stadtverwaltung verteidigt den Informationsfluss, „den niemand bewusst verzögert hat“. Alles andere wären Unterstellungen, die sie zurückweise. Weil man als Stadt ja nur Beteiligte sei und nicht Herr des Verfahrens, habe man selbst nicht gewusst, inwieweit man die Öffentlichkeit über den Termin überhaupt informieren dürfe.

Man habe also im Mai beim VGH nachgefragt und dann diese Woche die Antwort erhalten. Danach stehe es der Stadt frei, die Bevölkerung über die öffentliche Verhandlung am Donnerstagnachmittag zu informieren. Mit gleicher Post kam aber auch der Hinweis, dass am Ortstermin in Neunhof nur die Beteiligten, also Vertreter der Stadt und die Landesanwaltschaft bzw. das Landratsamt, „der Beweisaufnahme beiwohnen dürfen“.

Diese Nichtöffentlichkeit des Augenscheins durch den Senat, wie das aus drei Richtern bestehende Gremium beim VGH heißt, sei dabei nicht ungewöhnlich, sagt ein Sprecher des Gerichts in München. Es finden nämlich keine Diskussionen statt, die Richter wollen sich nur ein Bild machen und diktieren diese Eindrücke auf Band. „Zuschauer, die nicht stören und in angemessener Entfernung bleiben, werden aber wohl nicht zu verhindern sein,“ so der VGH-Sprecher.

Folgen weit über Lauf hinaus

Zur Klageschrift und zur aktuellen Begründung der Stadt, weshalb zwischen Neunhof und Bullach kein Windrad gebaut werden dürfe, wollte sich Nürnberger „angesichts des laufenden Verfahrens“ nicht äußern. Wenn das Projekt aber per Gerichtsentscheid begraben werden sollte, dann wohl aus Gründen des Denkmalschutzes. Dies zumindest lässt sich aus der Begründung des VGH, die Berufung zuzulassen, herauslesen. Dieser Aspekt – die Denkmalschützer äußerten größte Bedenken – sei vom Verwaltungsgericht Ansbach seinerzeit zu wenig berücksichtig worden, sagt der VGH. So gesehen könnte das Urteil weit über Lauf hinausreichende Folgen haben.

Wie es auf der für Windkraftanlagen ausgewählten Konzentrationsfläche bei Eismannsberg weitergeht, ist derweil völlig offen, weil hier die Grundstücksangelegenheiten weiter ungeklärt sind. Im Rahmen der Flurbereinigung hatten Grundeigentümer Flächen getauscht und erfuhren nun, dass auf dem getauschten Grund möglicherweise Windkraftanlagen gebaut werden könnten – woraufhin sich die Grundbesitzer weigerten, ihr mit einem Schlag wertvoll gewordenes Land gegen Ackerland zu tauschen, das nur ein Vierzigstel dessen wert ist, was für den Grund bezahlt wird, auf dem Windkraftanlagen errichtet werden können.

Vorläufig jedenfalls zeichnet sich keine Lösung dafür ab, wie es auf den 40 Hektar bei Eismannsberg in Sachen Windkraft weitergehen soll. Während viele Eismannsberger den Beschluss des Stadtrats zur Ausweisung der Windkraftkonzentrationsfläche vor zwei Jahren frustiert und resigniert zur Kenntnis nahmen, wie es Ortssprecherin Christa Wild formulierte, sieht man die derzeitige Situation ganz entspannt.

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