Roßtals Sportmeile geht in den Endspurt

31.1.2016, 14:00 Uhr
Roßtals Sportmeile geht in den Endspurt

© Skizze

Allerdings fiel dieser Beschluss auf Antrag der SPD in namentlicher Abstimmung und gegen die Stimmen von Walter Zägelein und Friedrich Wagner (beide FW). Das Abstimmungsverhalten der Einzelnen festzuhalten, hatte Wolfgang Goroll von der SPD beantragt, nachdem Zägelein Bedenken angemeldet hatte. Hintergrund sind zwei Klagen: Eine Roßtalerin hat im September mit einer Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München den Bebauungsplan der Marktgemeinde angefochten und dürfte dabei nach Einschätzung von Bauamtsleiter Herbert Kurtok „nicht weniger als alles an dem Projekt anzweifeln“. Von der Frau ging im Rahmen der öffentlichen Anhörung ein 170-seitiges Schreiben mit Einwänden ein.

Eine zweite Anliegerin hat im Dezember beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den Vorbescheid für das Großprojekt eingereicht. Beklagt ist in diesem Fall das Landratsamt Fürth als genehmigende Behörde. Worauf die Klagen im Detail gründen, ist nach wie vor ein Rätsel, Begründungen liegen noch nicht vor.

Er, so Zägelein, habe gewisse Bauchschmerzen, dem Bauantrag zuzustimmen, solange noch nicht über diese Klagen entschieden ist. Im Fall abschlägiger Entscheide wollte er „keine halbfertige Bauruine rumstehen haben“. Allerdings dauert es bei einer Normenkontrollklage mindestens zwei, drei Jahre, bis eine Entscheidung fällt, hielt Bürgermeister Johann Völkl dem entgegen. Er verwies auf das Baugebiet Sonnenleite in Buchschwabach, gegen das ebenfalls eine Normenkontrollklage lief. Jahre nach der Bebauung hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Bebauungsplan nichtig sei. „Doch die Häuser stehen immer noch.“ Und sollten die Kläger gegen die Sportmeile einen Baustopp erwirken wollen, sei das deren Angelegenheit, nicht Sache der Gemeinde.

Kurtok unterstrich vor dem Plenum, dass der Bebauungsplan so lange rechtskräftig ist, wie ein Gericht nichts anderes festgestellt habe. Der Bauantrag für die Sportmeile bewege sich innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans, „insoweit müssen wir den Antrag auch genehmigen, andernfalls gilt das Einvernehmen innerhalb von zwei Monaten automatisch als erteilt“, ergänzte Völkl. Zuversichtlich, dass die planungsrechtlichen Grundlagen für das Großprojekt niet- und nagelfest sind, gab sich Goroll: „So sorgfältig und intensiv, wie wir hier vorgegangen sind, habe ich keine Bedenken, dass wir damit durchkommen.“

Wie Kurtok auf Nachfrage erläuterte, hat die Kreisbehörde mit dem Vorbescheid vor allem die Einhaltung des Lärmschutzes geprüft. Damit seien die grundsätzlichen Dinge zum Schutz der Nachbarschaft geklärt. Womit einer abschließenden Behandlung des Bauantrags nichts im Wege stehen dürfte. Weshalb ihm, so Kurtok, die Klagen keine schlaflosen Nächte bereiteten.

Dass die Kreisbehörde den Bauantrag innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen genehmigt, darauf hoffen Jochen Peipp, Hans Kittler und Herbert Erdorf von der auf Vereinsseite für die Sportmeile verantwortlichen Projektgruppe. Habe sich der Behördenweg doch ziemlich in die Länge gezogen, wie Erdorf im Blick auf den ursprünglichen Zeitplan meint. Demnach wollten die Vereine schon heuer ihr neues Domizil beziehen.

„Jetzt sind wir froh“, so Kittler, „wenn wir noch heuer mit dem Bau beginnen können.“ Erst, wenn die Baugenehmigung vorliegt, befasst sich der Bayerische Landessportverband mit dem Zuschussantrag, wofür weitere zwei Monate ins Land gehen dürften. Danach können die Ausschreibungen starten, was wiederum mindestens drei Monate in Anspruch nimmt. Als Bauzeit für die komplette Anlage setzt der Terminplan ein gutes Jahr an.

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