Sozialer Wohnungsbau auf Schwaiger Nordschul-Areal

10.8.2016, 11:31 Uhr
Auf diesem Grundstück in Schwaig sollen ab Genehmigung innerhalb von zwei Jahren Mehrfamilienhäuser im sozialen Wohnungsbau entstehen.

© Brinek Auf diesem Grundstück in Schwaig sollen ab Genehmigung innerhalb von zwei Jahren Mehrfamilienhäuser im sozialen Wohnungsbau entstehen.

Ein einziger Punkt stand auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Schwaiger Gemeinderats: die weiteren Schritte nach dem Abbruch der alten Nordschule. Ausgangspunkt war eine von der Gemeinde erarbeitete Diskussionsvorlage, die den Verkauf und die Auflagen für die neue Bebauung regelt. In dem Papier wurde dargelegt, dass die Gemeinde beabsichtigt, die beiden nach dem Abriss der ehemaligen Nordschule entstandenen Baugrundstücke Parkstraße 13 und Heimstraße 2 zur Bebauung mit Mehrfamilienwohnhäusern im Sozialen Wohnungsbau zu veräußern. Der Verkauf soll gegen Gebot erfolgen.

Wichtig ist den Räten, dass nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus gefördert werden. Die daraus entstehende rechtliche Wirkung, dass die Sozialbindung nur auf 25 Jahre begrenzt wäre, erhitzte die Gemüter. Insbesondere Irmingard Fritsch, Fraktionssprecherin der Grünen, wollte durch eine nachträgliche Änderung der Vorlage eine längere Bindung erreichen.

1900 Quadratmeter Wohnfläche soll entstehen

Trotzdem einigte man sich nach längerer Debatte darauf, die sogenannte Diskussionsvorlage zu genehmigen. Diese wurde dann mit einer Gegenstimme angenommen. Das "Nein" kam von Ralf-Michael Dörr, CSU, der die Interessen des Mittelstands bei der Konstellation "Nur Sozialer Wohnungsbau" für nicht genügend berücksichtigt hielt.

Interessenten können bis spätestens 31. Dezember 2016 ihr Angebot bei der Gemeinde abgeben. Auf den Grundstücken mit 2133 und 655 Quadratmetern Grundfläche sollen rund 1900 Quadratmeter Wohnfläche für Haushalte von ein bis sechs Personen entstehen. Laut Ausschreibung sind die Wohnungen je zu einem Viertel für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge sowie für Bewerber der Einkommensstufen eins, zwei und drei vorgesehen. Bei einem Alleinstehenden darf das jährliche Bruttoeinkommen also nicht höher sein als 18.100, 22.280 beziehungsweise 28.060 Euro, bei Paaren und Familien entsprechend höher. Zudem muss eine Tiefgarage für mindestens 50 Prozent der erforderlichen Stellplätze gebaut werden.

Das Gebäude soll drei Vollgeschosse mit einer Wandhöhe von 9,5 Metern und einer Firsthöhe von maximal zwölf Metern haben. Der Käufer verpflichtet sich, nach Erteilung der Genehmigung innerhalb von zwei Jahren entsprechende Häuser zu errichten.

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