50+1-Regel: DFL stellt Prüfantrag beim Bundeskartellamt

18.7.2018, 13:14 Uhr
Martin Kind droht der DFL mit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht.

© dpa/Peter Steffen Martin Kind droht der DFL mit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht.

"In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen", wird DFL-Präsident Reinhard Rauball in einer Liga-Mitteilung vom Mittwoch zitiert. "Der Prüfantrag beim Bundeskartellamt erfolgt unabhängig von dem aktuellen Präsidiumsbeschluss über den Ausnahmeantrag von Hannover 96 und Herrn Martin Kind."

Laut Mitteilung hat die DFL ein "Verfahren nach Paragraf 32 c GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beantragt". Das Bundeskartellamt soll klären, ob die grundsätzliche Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel kartellrechtliche Bedenken beinhaltet.

Die 50+1-Regelung besagt, dass ein Stammverein in den ausgegliederten Kapitalgesellschaften der Proficlubs die Stimm-Mehrheit behalten muss. 96-Clubchef Martin Kind hatte bereits angekündigt, im Fall einer Ablehnung des Ausnahmeantrags vor einem ordentlichen Gericht zu klagen.

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