50+1-Regel: Warum Fürth gegen den Pauli-Antrag stimmte

23.3.2018, 14:32 Uhr
Teile der Fans wird die Haltung der SpVgg Greuther Fürth freuen: Auch das Kleeblatt will die 50+1-Regel beibehalten, die die Übernahme eines Klubs durch Investoren verhindert. Dennoch stimmte Vereinspräsident Helmut Hack zuletzt gegen einen Antrag auf Regelerhaltung.

© Sportfoto Zink / WoZi Teile der Fans wird die Haltung der SpVgg Greuther Fürth freuen: Auch das Kleeblatt will die 50+1-Regel beibehalten, die die Übernahme eines Klubs durch Investoren verhindert. Dennoch stimmte Vereinspräsident Helmut Hack zuletzt gegen einen Antrag auf Regelerhaltung.

Am Donnerstag hat sich eine Mehrheit der 36 deutschen Fußballprofi-Vereine für einen Erhalt der 50+1-Regel entschieden. Vier Vereine stimmten dabei gegen den Antrag des FC St. Pauli auf eine Beibehaltung, darunter auch die SpVgg Greuther Fürth. "Wir haben nicht gegen die 50+1-Regel gestimmt, sondern nur gegen die im Antrag vorgeschlagene Formulierung“, teilt Kleeblatt-Pressesprecher Johannes Rubner mit. Diese habe man als nicht zielführend empfunden. Für die Spielvereinigung waren Präsident Helmut Hack und Geschäftsführer Holger Schwiewagner nach Frankfurt am Main gereist. "Wir sind für 50+1, hätten uns aber einen anderen Prozess gewünscht", sagt Hack, der kritisiert, die Debatte über die Regelung werde in der Öffentlichkeit grob vereinfacht geführt.

Von den 34 anwesenden Vereinen hatten sich 18 der Forderung des FC St. Pauli angeschlossen, dass die Regel bestehen bleiben soll. Sie verhindert, dass die Stammvereine die Stimmmehrheit in ihren ausgegliederten Profifußball-Kapitalgesellschaften verlieren können, ein Verein kann so nicht komplett von Investoren übernommen werden. Drei Vereine hatten sich nicht an der Abstimmung beteiligt, neun enthielten sich.

Schwiewagner bedauert die Entscheidung der Mehrheit: "Die Diskussion um 50+1 hätte ergenisoffen diskutiert werden müssen. Wenn man keine ergebnisoffene Diskussion führt, läuft man Gefahr, dass man eine einseitige Bewertung erhält."

Während man klar zum Prinzip 50+1 stehe, sehe man trotzdem Verbesserungsbedarf an der bestehenden Regelung: "Sie birgt zu viele Risiken, juristisch wie inhaltlich." Im Raum stand zuletzt etwa immer wieder die Befürchtung, die 50+1-Regel sei juristisch anfechtbar und könne durch eine Klage gekippt werden. Und bereits jetzt gibt es Ausnahmeregelungen. So können seit 2011  Investoren, die mehr als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert haben, sehr wohl Mehrheitsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften erwerben. Das trifft auf die von Bayer, beziehungsweise VW geförderten Vereine Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg zu - aber auch auf die TSG Hoffenheim. "Wettbewerbsverzerrend" sei das, sagt Schwiewagner.

Die Spielvereinigung hat ihre Profiabteilung bereits 2003 in eine GmbH und Co. KGaA ausgegliedert, als einer der ersten Vereine in Deutschland. Nachdem in den vergangenen Jahren der Umsatz stagnierte, suchte man zuletzt offen nach möglichen Investoren. Allerdings hatten Hack und Schwiewagner in der Vergangenheit immer betont, dass ein möglicher Einstieg nur unter Einhaltung der 50+1-Regel erfolgen dürfe. Die Hoheit müsse immer beim Verein bleiben, so Hack. 

Weitere Vereine, die gegen den Antrag gestimmt haben, waren laut Bild-Zeitung der FC Bayern München, RB Leipzig und der 1. FC Heidenheim. 

Dieser Artikel wurde am 23. März 2018 um 16.15 Uhr aktualisiert.

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