Droht dem Club die Streichung aus dem Vereinsregister?

24.10.2018, 05:56 Uhr
Blickt aufmerksam nach Mainz: Der ausgliederungswillige Nürnberger Aufsichtsratschef Thomas Grethlein.

© Sportfoto Zink/ DaMa Blickt aufmerksam nach Mainz: Der ausgliederungswillige Nürnberger Aufsichtsratschef Thomas Grethlein.

Als in Mainz noch einmal daran erinnert wird, dass mal wieder der eingetragene Verein in Gefahr gerät, tagen in Nürnberg gerade die, die vor nicht einmal einer Woche vom höchsten Organ des eingetragenen Vereins in ihre Ämter gewählt, dort bestätigt oder zumindest nicht aus ihren Ämtern hinausgeschmissen worden sind.

Der Aufsichtsrat des 1. FC Nürnberg traf sich gerade zu seiner Sitzung, da wurde auf der Mitgliederversammlung des FSV Mainz ein Schriftstück des Registergerichts Mainz verlesen. Der Inhalt: Bis Mitte November soll der FSV einen Plan zur Ausgliederung seiner Profi-Abteilung vorlegen. Passiert das nicht, wird ein Verfahren wegen eines Rechtsformverstoßes eingeleitet.

Es geht um die Frage, ob ein in diesen Zeiten vornehmlich auf Gewinnmaximierung ausgelegtes Unternehmen — der FSV Mainz verkündete am Montag einen Rekordumsatz von 114 Millionen Euro für das abgeschlossene Geschäftsjahr —, wie es jeder Fußball-Bundesligist inzwischen ist, überhaupt noch die Anforderungen an einen eingetragenen Verein erfüllt.

Vereine haben kein wirtschaftliches Interesse

"Ein e.V. soll grundsätzlich und per definitionem einen ideellen Zweck verfolgen, keinen wirtschaftlichen", sagte dazu der Erlanger Wirtschaftsrechtler Klaus Ulrich Schmolke im Sommer im Gespräch mit den Nürnberger Nachrichten. Und: "Ist die wirtschaftliche Betätigung also bereits die Hauptbetätigung, läge bei den angesprochenen Vereinen eine Rechtsformverfehlung vor." Die letzte Konsequenz, wenn eine solche Rechtsformverfehlung von einem Registergericht festgestellt würde, wäre die Streichung aus dem Vereinsregister und die Liquidierung des Vereins. Eine sehr unwahrscheinliche Variante, weil auf der Strecke des Verfahrens dem Verein noch ausreichend Möglichkeiten bleiben, um zu reagieren und seine Satzung anzupassen.

Wie weit das geschehen muss, darüber wird gestritten. Ein von den Mainzern in Auftrag gegebenes Gutachten kam vor einiger Zeit zu dem Ergebnis, dass nach wie vor die Vorgaben an einen e. V erfüllt werden. Eine Einschätzung, der das Registergericht Mainz schnell widersprochen hat. Andere Gutachten, die auf einer Grundsatzentscheidung des BGH basieren, glauben, dass es genügt, wenn die Vereine ihre Wirtschaftstätigkeit auf Tochtergesellschaften ausgliedern — so wie es jetzt das Mainzer Gericht vom FSV fordert.

"Angriff auf den Profisport"

Dass es solche Schritte nicht schon früher gegeben hat, begründetet Schmolke im Sommer mit der Passivität der zuständigen Behörden: "Deshalb hat der Gesetzgeber vor einiger Zeit klargestellt, dass die Registergerichte für die Sanktionierung von Rechtsformverfehlungen zuständig sind." Das in Mainz ist nun das erste, das mit Blick auf einen Fußballverein aktiv wird. Fünf solcher Vereine gibt es derzeit in der ersten Liga, die sich selbst gegen diesen Schritt wehren.

Neben Mainz noch den SC Freiburg, Fortuna Düsseldorf, Schalke 04 und den FCN. In Mainz wehren sie sich aus Überzeugung. "Wir werden alle rechtsstaatlichen und politischen Mittel wählen, um das zu verhindern", sagte FSV-Aufsichtsratschef Detlev Höhne laut kicker zu einem möglichen Verfahren. Und: "Wenn das Vereinsregister der Auffassung ist, das e. V. sei zu streichen, dann ist es kein Angriff gegen 05, dann ist es ein Angriff auf den Profisport insgesamt."

Grethlein befürwortet Ausgliederung

In Nürnberg hört sich das weniger martialisch an, wenn Thomas Grethlein über das Thema spricht. Der wurde am Montag als Club-Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt und gehört schon seit längerem und gemeinsam mit dem scheidenden Finanz-Vorstand Michael Meeske zu den Befürwortern einer Ausgliederung. In erster Linie deshalb, weil sie beim Club davon überzeugt sind, nur so die Gelder generieren zu können, die es braucht, um in der ersten Liga eine Rolle zu spielen, die etwas ambitionierter ist als die, die sich nur mit dem Wunsch beschäftigt, die Klasse zu halten. Meeske und Grethlein sind mit ihrem Vorhaben erst einmal gescheitert, es fand sich in der Kürze der Zeit kein wirklicher Investor. In Gesprächen mit potenziellen Geldgebern ist man immer noch — und könnte nun Rückenwind aus Mainz erhalten.

"Mit einer Ausgliederung schützt man den Verein, der weiterhin bestehen bleibt und die ausgegliederte Kapitalgesellschaft als Tochter haben würde, vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit", sagt Grethlein. Gegner der Ausgliederung fürchten den Verlust des Mitbestimmungsrechts der Mitglieder, weil ein Investor natürlich über Strategien bestimmen will. In Mainz geht dieser Kampf der Meinungen nun in eine entscheidende Runde.

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