Städte gleichen Bußgeld an

29.12.2011, 16:00 Uhr
Städte gleichen Bußgeld an

In die Liste der vier Nachbarstädte sind die „Tatbestände“ aufgenommen worden, die regelmäßig angezeigt werden. Allein für Hundehalter sind sechs Pflichten aufgeführt, ein Verstoß kann teuer werden. Wer keine Tüten für Hundekot dabei hat, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Wird der Haufen trotz Aufforderung der Parkwächter nicht beseitigt, ist mit mindestens weiteren 35 Euro dabei. Einen Hund auf einen Kinderspielplatz zu lassen, schlägt mit 35 und mehr Euro zu Buche.

Eigentlich wollten sich die vier Kommunen, die auch in anderen Bereichen schon in unterschiedlicher Zusammensetzung kooperieren, gleich auf einen einheitlichen Bußgeldkatalog verständigen. Doch das scheiterte an den unterschiedlichen Satzungen und Verordnungen, die jede Stadt für sich erlassen hat. Verstößt ein Bürger dagegen, kann es sein, dass in der einen Stadt Vorsatz für eine Ahndung vorliegen muss, in der anderen „reicht“ Fahrlässigkeit für ein Bußgeld. Auch Umfang, Anzahl und Größe der Verstöße werden unterschiedlich gewertet. Immerhin konnten sich die vier Nachbarn nun aber auf Mindestsätze für die häufigsten Fälle einigen. Jede Kommune ist dann frei, die Verwarnung zu wählen.

Wer in den nächsten Tagen zum Beispiel Feuerwerkskörper abbrennt, obwohl es noch nicht erlaubt ist, kann überall mit mindestens 25 Euro belangt werden. Salz streuen gegen Glatteis kostet eine Verwarnung von mindestens 35 Euro, wer einen Strafzettel zerreißt, zahlt hierfür noch einmal 25 bis 35 Euro extra.

In Nürnberg gibt es laut Rechtsamt jedes Jahr 7000 Bußgeldverfahren. Wer einen Bescheid erhält, etwa über mindestens 35 Euro für das Alkoholtrinken in einem Park oder das Parken in einer Feuerwehranfahrtszone, kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder mündlich Einspruch einlegen. Dann wird erneut geprüft. Wer den Bescheid akzeptiert, muss innerhalb von vier Wochen zahlen. Wer ihn nicht akzeptiert und sich darüber nachts laut brüllend in der Öffentlichkeit beschwert, zahlt für ruhestörenden Lärm 50 Euro extra.